Nochmal Beratungshilfe wg. "kriminell" schlechter Beratung?

  • Hallo liebe Leute,

    ich habe gerade folgendes Problem: Es wurde ganz normal BerH für Verbraucherinsolvenz bewilligt, die Abrechung durch und Auszahlung an einen uns allen wohlbekannten bundesweit tätigen Rechtsanwalt ist bereits letzten August erfolgt. Nun kommt ein anderer Anwalt und trägt vor der uns allen wohlbekannte etc. pp habe Gelder, die eigenlich für die Gläubiger gedacht waren in die eigene Tasche gesteckt, sein Mandant habe daraufhin das Mandat entzogen. Ein Ermittlungsverfahren sei anhängig und der Mandant möchte jetzt nochmal Beratungshilfe haben.
    Im Prinzip hätte ich kein größeres Problem dem Mandant nochmal Beratungshilfe zu bewilligen, er kann ja schießlich nichts dafür, vorausgesetzt der Sachverhalt ist warhheitsgemäß dargestellt. Es soll ja aber durchaus auch schon vorgekommen sein, dass Mandanten eine blühende Phantasie haben. Ich kann ja nun aber auch nicht den Ausgang des Strafverfahrens abwarten. Die andere Frage ist ob und wie ich von dem ersten Anwalt das Geld wieder einziehen kann.
    Ideen ?

  • 1. Er muss zwar nicht das Strafverfahren abwarten, jedoch aber belegen, dass hier Mandantengelder unterdrückt worden sind. Also würde ich mir Unterlagen vorlegen lassen, die die Behauptung bestätigen könnten.

    2. Ferner kann man den ersten Anwalt im Rahmen der ZwischVfg zu dem Vorwurf anhören. Vielleicht kann er anderes belegen?

    3. Ggf. dem Bezirksrevisor informieren ob Rechtsmittel gegen die Festsetzung eingelegt wird insbes. wegen Straftatsvorwurf.

    4. Rechtsanwaltskammer einschalten um Stellungnahme bitten.

    5. Auf PKH hinweisen, weil bei einer klaren Straftat die Sache sowieso nicht nur über BerH ablaufen wird.

  • Sorry, dass ich erst jetzt zum Antworten komme: Der Stress!
    Vielen Dank für die Antwort an die letzte Instanz. Ich denke ich werde so oder so ähnlich verfahren. Wobei das mit dem Beweis oder Nachweis der Veruntreuung wahrscheinlich schwierig werden dürfte und langwierig und kompliziert. Na ja wir haben hier ja nur 10.000 BerH Verfahren (pro Rpfl. 2.000 bis 3.000) im Jahr, da kann ich ja locker mal ein paar Stündchen mit einer Akte zubringen.

  • Sorry, dass ich erst jetzt zum Antworten komme: Der Stress!
    Vielen Dank für die Antwort an die letzte Instanz. Ich denke ich werde so oder so ähnlich verfahren. Wobei das mit dem Beweis oder Nachweis der Veruntreuung wahrscheinlich schwierig werden dürfte und langwierig und kompliziert. Na ja wir haben hier ja nur 10.000 BerH Verfahren (pro Rpfl. 2.000 bis 3.000) im Jahr, da kann ich ja locker mal ein paar Stündchen mit einer Akte zubringen.


    Ja stimmt, aufwendig ist das ganze schon aber bei ganz krassen Dingen oder Personen, die meinen sie haben mit dem ALGII Bescheid o.ä. die Garantie dafür, dass alle springen ... Dann muss man ja versuchen dem Einhalt zu gebieten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass man Dauerkunden bekommt, die nochmehr Zeit kosten. Aber in Deinem Fall würde ich erst mal ne Zwischenverfügung machen wonach der Rechtsuchende detailliert (!) seine Behauptung begründet und belegt. Kann er das nicht wird es für ihn (!) schwierig objektiv nicht Gefahr zu laufen, die Sache könnte mutwillig sein. Kommt von ihm etwas, schick es dem beschuldigten RA zur Stellungnahme. Reagiert er innerhalb einer angemessenen Frist nicht, könnte dieser Umstand ausschlaggebend für die Bewilligung von BerH sein.

  • Hatte das gleiche Problem in Verbraucherinsolvenz mit besagtem, jedem bekannten RA. Monatl. Zahlungen an RA sind erfolgt, jedoch keine Abführung an Gläubiger. Ich habe Ber.Hilfe für neuen Anwalt zur Aufklärung der Geschichte bewilligt, da sich der Ast. selbst durch diesen Wust nicht mehr rausgefunden hat. Ich glaube mich erinnern zu können, dass auch strafrechtliche Verfolgung eingeleitet werden sollte. Es folgen jedoch immer wieder neue Anträge zur Inanspruchnahme dieses Anwalts. Oh Gott, wo soll dass noch hinführen?

  • Öffentliche Spekulationen über den RA gehören hier nicht zum Thema.

    li_li
    Mod.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Ich stelle mich immer auf den Standpunkt und sage: Beratungshilfe soll zum Ausgleich von sozialer Ungerechtigkeit dienen. Nicht jedoch, um gänzlich Lebensrisiken auszugleichen oder gar eine Bevorteilung bringen.

    Bezahlt eine Person mit durchschnittlichem Einkommen den Anwalt selbst und dieser ist grottenschlecht, dann muss er den anderen Anwalt ja auch (nochmal) bezahlen.

    BerH soll nur den ersten Anwalt abdecken. Ein folgender Anwalt ist allgemeines Lebensrisiko und wird von BerH nicht mehr erfaßt. Pech gehabt + Zurückweisungsbeschluss ausgehändigt.

    Ganz wichtig: NICHT UMSONST DARF DER ANTRAGSTELLER SICH SEINEN ANWALT SELBST AUSSUCHEN. - Wie gesagt: PECH!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!