Zustellungsersuchen aus der Türkei

  • Hallo, wer kennt sich aus mit Zustellungsersuchen aus der Türkei?
    Kann ich die Schriftstücke einfach mit ZU zustellen oder muß ich einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen?
    Was muss ich sonst evtl. beachten?

    Vielen Dank schon mal für die Tipps!

  • Kam das Anschreiben direkt zu dir? Wenn ja, dann erstmal ab dafür zur Prüfungsstelle.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Und die Prüfungsstelle bei deinem LG hat dir nicht gesagt, wie du zustellen sollst? Ist ja komisch... :gruebel:

    Grundsätzlich ist mit ZU zuzustellen, es sei denn die ZU-Schriftstücke sind nicht alle übersetzt, dann ist persönlich zu übergeben (entweder du bestelltst ihn zu dir oder jochst einen Wachti los). Achte drauf, dass du das Doppel der summary mit zustellst. Die enthält manchmal auch irgendwelche relevanten Fristen.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Das Schreiben des LGs (immer in solchen Fällen) enthällt nur ein Wort: weitergeleitet. Sehr ergiebig, gell? Müßte das LG eigentlich sagen, wie zugestellt wird? Wo steht das?

    Danke für die Antwort, dann werde ich wohl einfach mit ZU zustellen.
    Schönes (sturmfreies) WE!

  • Hmpf. Wo das steht weiß ich auch nicht. Nur von unserer Prüfungsstelle kommt immer so ein wunderbarer Ankreuz-Vordruck, wo die §§ und die Zustellart angekreuzt ist. Dafür ist die Prüfungsstelle ja eigentlich da, dass die dir sagt, wie du zustellen sollst. Schau mal in § 9 und 59 ZRHO rein, da steht wer Prüfungsstelle ist, und dass die zu prüfen hat. Vielleicht rufst du dort mal an und fragst nach, warum die dir nicht sagen, wie du zuzustellen hast.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Hallo, wer kennt sich aus mit Zustellungsersuchen aus der Türkei?
    Kann ich die Schriftstücke einfach mit ZU zustellen oder muß ich einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen?
    Was muss ich sonst evtl. beachten?

    Vielen Dank schon mal für die Tipps!




    Ich habe die Rechtshilfe in Strafsachen am Hals. :daumenrun
    Habe jetzt mal in der RiVASt geblättert und geblättert und geblättert. In Zivilsachen gibts bestimmt auch so ein kluges Buch. :strecker
    Ich meine, wenn das LG dir die Sachen zur Zustellung vorgelegt hat, dann wirf alles in einen gelben ZustellUmschlag und wenn der Kram zurück ist, füllst/kreuzelst du die türkischen Zettel aus und kannst ja eine Kopie der (oder die originale) Zustellurkunde zusammen mit dem türkischen Kram ans LG zurückschicken. Wenn der Türke in Deutschland lebt... warum solltest du den GV´s Arbeit machen. Ab in die Post mit dem Kram. (sicherheitshalber würde ich ne EMA Anfrage vorher machen, ob der Mensch auch noch dort wohnt) , sonst fängst du nach zwei Wochen nochmal an.

  • Ich BIN Prüfungsstelle und es steht in der ZRHO n i c h t, dass wir den AG´s sagen müssen, wie zugestellt werden soll. Wir sind ja nur P r ü f u n g s - stelle, d.h. wir prüfen, ob die Zustellung hier in Deutschland richtig beantragt und zulässig ist bzw. ob die ausgehenden Ersuchen in Ordnung sind. Trotzdem helfe ich natürlich auch mal weiter, wenn mich ein AG mit einem Problem anruft ....



  • Trotzdem helfe ich natürlich auch mal weiter, wenn mich ein AG mit einem Problem anruft ....




    (auch) deshalb wirst du doch liebevoll Kummertante genannt ;) ;)


    ZRHO heißt also das Zivilwerk...noch NIE was von gehört:oops:

  • .... und kannst ja eine Kopie der (oder die originale) Zustellurkunde ans LG zurückschicken.

    Nein ! Die Erledigungsstücke werden nach § 64 IV ZRHO direkt dem Generalkonsulat der Türkei zurückgeschickt.
    Nicht der Prüfungsstelle !

  • Nix für ungut @Kummertante. Ich kenn es nur von meiner Prüfungsstelle so, dass immer dieser Ankreuzzettel kommt, auf dem steht, wie zuzustellen ist und nach welchen §§ das ZU-Zeugnis zu fertigen ist. Wenn das nur reine Gefälligkeit ist, dann hab ich es ja richtig gut. :D

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • .... und kannst ja eine Kopie der (oder die originale) Zustellurkunde ans LG zurückschicken.

    Nein ! Die Erledigungsstücke werden nach § 64 IV ZRHO direkt dem Generalkonsulat der Türkei zurückgeschickt.
    Nicht der Prüfungsstelle !




    Siehste, wieder was gelernt. Bei uns (allerdings LG) gehts übers Ministerium zurück

  • .... und kannst ja eine Kopie der (oder die originale) Zustellurkunde ans LG zurückschicken.

    Nein ! Die Erledigungsstücke werden nach § 64 IV ZRHO direkt dem Generalkonsulat der Türkei zurückgeschickt.
    Nicht der Prüfungsstelle !




    Machen wir nicht so. Erledigtes aus der Türkei geht mit ZU-Zeugnis und Begleitschreiben zurück zur Prüfungsstelle. Steht bei uns im Anschreiben der PRüfStelle, dass ZU-Zeugnis mit Begleitschreiben nochmals vorzulegen ist.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.




  • Genau DAS meinte ich... und von dort gehts dann weiter die TippelTappel-Tour.




  • Genau DAS meinte ich... und von dort gehts dann weiter die TippelTappel-Tour.




    Das wiederum ist mir relativ wurscht. Sobald die Unterlagen zur PrüfStelle geschickt werden, haben wir eh keinen Einfluss mehr auf deren Weg zum Empfänger. Hauptsache ist doch, dass der Krempel beim Empfänger ankommt.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.



  • DAS passiert bei uns nur bei Rechtshilfeersuchen. Dann aber auch über mich als Prüfstelle.
    Naja - so will´s offensichtlich jeder anders - und der Türkei ist es vermutlich wurscht.

  • Hallo,
    ich bin ganz neu hier und bearbeite seit einiger Zeit eingehende Auslandssachen und habe ein Problem mit einem türkischen Zustellungsersuchen.

    1. Es wurde kein Vordruck verwandt, was m.E aber doch zwingend erforderlich ist. Bei mir sind nur folgende Unterlagen eingegangen:
    - Beschluss in Türkisch (2-fach)
    - Deutsche Übersetzung (2-fach), wobei diese lediglich aus aneinander- hängenden deutschen Wörtern besteht, die kaum einen Sinn ergeben.
    - Anschreiben des Generalkonsulats
    - Anschreiben der Prüfstelle

    2. Ich habe keinen konkreten Empfänger - Lediglich aus der deutschen Übersetzung des Beschlusses ergibt sich aus der Betreffzeile "An Chef Arzt, ...-Universität in ..., Klinikum"
    Natürlich könnte ich versuchen, an die Klinik zuzustellen. Aber durch ständige Zusammenschlüsse und Neustrukturierungen weiß ich selber nicht genau, wo die Leitung sich befindet und dies herauszufinden, dürfte wohl nicht meine Aufgabe sein.

    Hätte aber nicht bereits die Prüfstelle den Antrag zurückgeben müssen, da Formfehler vorliegt (kein Vordruck?).

    Schon mal vielen Dank im Vorraus für die Antworten.

  • [FONT=Arial (W1)]Da ich zu wenig Zeit habe, habe ich nicht alles gelesen, aber im Moment bearbeite ich aber gerade mein, ich weiß nicht wievieltes, türkische Ersuchen..[/FONT]
    [FONT=Arial (W1)]Türkische Ersuchen sind in aller Regel türkisch englisch. Die zuzustellenden Dokumente sind mit schöner Regelmäßigkeit nicht vollständig ins Deutsche übersetzt. Als Zustellungsform ist daher nur die formlose Zustellung, also einfache Übergabe mit Belehrung, dann Empfangsbekenntnis anfertigen (ZRHO) und Talepnamenin arka sayfasi (Zustellungszeugnis) ausfüllen und fertig.[/FONT]
    [FONT=Arial (W1)]Um die Arbeit zu erleichtern, empfiehlt es sich aber eigen deutsch-türkische Vordrucke zu verwenden[/FONT]

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!