Als InsO-Sachbearbeiter stehe ich vor folgendem Fall:
- Schuldner ist Mitglied der Schuldnder & Zweiter GbR, GbR hat Vermögensgegenstand geleast
- Leasinggeber nimmt Vermögensgegenstand zurück und verwertet ihn
- Leasinggeber meldet Restforderung 10 T€ zur Tabelle an, Forderung wurde festgestellt
- Insolvenzplan angenommen und bestätigt (wesentliche Regelung: frühere Restschuldbefreiung Schuldner)
- Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben
- Leasinggeber nimmt Zweiter (nicht insolvent) in Anspruch
- Zweiter gleicht die Forderung des Leasinggebers aus
- Leasinggeber bestätigt Zweiter den Ausgleich der Forderung
- Zweiter zeigt dem Verwalter Übergang der Forderung gemäß 426 BGB an
- Leasinggeber nimmt Forderung gegenüber dem Verwalter zurück
- voraussichtliche Quote Insolvenzgläubiger 15%
Nimmt Zweiter nun am Verfahren und damit an einer Verteilung teil? Falls ja, in welcher Höhe? Wie ist ggfs. die Tabelle zu berichtigen?
Überlegung: Gläubigeraustausch der festgestellten Forderung des Leasinggebers, aber der interne Ausgleichsanspruch besteht m.E. nur in Höhe von 50 % (= 5 T€). Auszuzahlende Quote (voraussichtlich 1,5 T€) bleibt aber in jedem Falle unter dem absoluten Anspruch.
Besten Dank für Ihre/Eure Anmerkungen vorab.