Insolvenzveröffentlichungen

  • Nein



    Danke!!! :D



    Sorry, hätte vielleicht ein bißchen ausführlicher sein können. Wir haben's mal gemacht vor unendlich viel Zeit. Aber die Gerichtstafel war proppenvoll und genützt hat's auch niemanden. Es steht auch nicht im Gesetz und so machen wir's nicht.

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Nein



    Danke!!! :D



    Sorry, hätte vielleicht ein bißchen ausführlicher sein können. Wir haben's mal gemacht vor unendlich viel Zeit. Aber die Gerichtstafel war proppenvoll und genützt hat's auch niemanden. Es steht auch nicht im Gesetz und so machen wir's nicht.



    Das war doch ausführlich genug;) .

    Nein die Antwort hat schon gereicht. Im § 9 Abs. 2 InsO steht ja, dass das Gericht weitere Veröffentlichungen veranlassen kann. Dies haben wir dazu genutzt, um den Aushang Gerichtstafel/Gemeindetafel zu veranlassen. Bei uns wird ja nur noch im Bundesanzeiger und Internet veröffentlicht. Die frühere örtliche Presse ist weggefallen.

    Jetzt beschwert sich ein Schuldner, dass er den Aushang an der Gemeindetafel nicht haben will. Ich finde es persönlich als eine Unverschämtheit. Die Leute wollen nach sechs Jahren einen "Sechser im Lotto", aber dafür tun wollen sie keinen Strich.

    :binsauer

  • Das hiesige AG veröffentlicht nur bei Firmeninsolvenzen aus laufendem Geschäftsbetrieb heraus zusätzlich in der örtlichen Tageszeitung. Ich hatte dort vor einigen Monaten mal ausdrücklich nachgefragt, weil Mdt. nicht unbedingt scharf darauf war, seinen Namen in dem Zusammenhang in der Zeitung zu lesen.

    rainer19652003:
    Den Zusammenhang zwischen einer Beschwerde gegen die öffentliche Bekanntmachung und "nichts für die RSB tun wollen" verstehe ich nicht ganz.

  • Die Wachtmeister würden uns erschlagen, wenn die Insoeröffnungen an die Gerichtstafel sollte.....

    Auch hier lautet die Antwort Nein!
    Gerichtstafel ist nicht vorgesehen, auf die Internetveröffentlichung kann verwiesen werden, in besonderen Fällen von Interesse wird in der Tageszeitung eine Kurzinformation abgedruckt, ungefährer Text:

    Insolvenzverfahren über das Vermögen XY wurde am ... um .. eröffnet. Der vollständige Beschluss kann unter http://www..... eingesehen werden.

  • Das hiesige AG veröffentlicht nur bei Firmeninsolvenzen aus laufendem Geschäftsbetrieb heraus zusätzlich in der örtlichen Tageszeitung. Ich hatte dort vor einigen Monaten mal ausdrücklich nachgefragt, weil Mdt. nicht unbedingt scharf darauf war, seinen Namen in dem Zusammenhang in der Zeitung zu lesen.

    rainer19652003:
    Den Zusammenhang zwischen einer Beschwerde gegen die öffentliche Bekanntmachung und "nichts für die RSB tun wollen" verstehe ich nicht ganz.



    Die Leute wollen einfach nicht, dass die ganze Nachbarschaft mitbekommt, dass ein Insolvenzverfahren läuft. Ich sehe aber gerade diese Veröffentlichungen als eine gewisse "Warnung" für andere Personen an. Es ist ja für den Schuldner kein Problem in der Wohlverhaltensphase wieder neue Verbindlichkeiten einzugehen.

  • Die Wachtmeister würden uns erschlagen, wenn die Insoeröffnungen an die Gerichtstafel sollte.....

    Auch hier lautet die Antwort Nein!
    Gerichtstafel ist nicht vorgesehen, auf die Internetveröffentlichung kann verwiesen werden, in besonderen Fällen von Interesse wird in der Tageszeitung eine Kurzinformation abgedruckt, ungefährer Text:

    Insolvenzverfahren über das Vermögen XY wurde am ... um .. eröffnet. Der vollständige Beschluss kann unter www..... eingesehen werden.



    Das Problem dabei ist aber, dass auch heutzutage nicht jeder über Internet verfügt.

  • Mag sein, dafür gibt es aber ein Internetcafe.

    Und den Staatsanzeiger haben früher noch weniger Leute bezogen oder gar gelesen, als heute Internetzugang haben.

    In den gestundeten Verfahren wollten wir die Veröffentlichungskosten soweit es geht drücken. Seit geraumer Zeit tauchen die überhaupt nicht mehr in der Tageszeitung auf, ausser, es ist von allgemeinem Interesse (so bei eK).
    Und weil die Sache mit dem Hinweis eigentlich gut klappte haben wir die allgemein übernommen.


  • Das Problem dabei ist aber, dass auch heutzutage nicht jeder über Internet verfügt.



    ..es hat aber auch nicht jeder den Bundesanzeiger im Abo. Und immer daran denken, muss ich was veröffentlichen, was keiner sehen soll, so greife ich zum BA.:D

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Mag sein, dafür gibt es aber ein Internetcafe.

    Und den Staatsanzeiger haben früher noch weniger Leute bezogen oder gar gelesen, als heute Internetzugang haben.

    In den gestundeten Verfahren wollten wir die Veröffentlichungskosten soweit es geht drücken. Seit geraumer Zeit tauchen die überhaupt nicht mehr in der Tageszeitung auf, ausser, es ist von allgemeinem Interesse (so bei eK).
    Und weil die Sache mit dem Hinweis eigentlich gut klappte haben wir die allgemein übernommen.



    Klar kann man Deine Meinung auch vertreten.
    Es soll doch sowieso eine Gesetzesänderung kommen, dass nur noch im Internet veröffentlicht werden soll. Ab diesem Zeitpunkt wollten wir dann auch die Veröffentlichungen an Gerichtstafel bzw. Amtstafel unterlassen.

    Aber bis dahin: hammer scho immer so gemacht. :D

  • ... und diese vorgesehen Änderung stammte von Februar 2006.
    Angeblich sollte dazu im Sommer 2006 ein Kabinettsbeschluss gefasst worden sein. Und nie wieder ward dazu was gehört.

  • Die Leute wollen einfach nicht, dass die ganze Nachbarschaft mitbekommt, dass ein Insolvenzverfahren läuft. Ich sehe aber gerade diese Veröffentlichungen als eine gewisse "Warnung" für andere Personen an. Es ist ja für den Schuldner kein Problem in der Wohlverhaltensphase wieder neue Verbindlichkeiten einzugehen.

    Aber wo liegt dann der Unterschied dazu, daß jemand "nur" die eV abgegeben hat. An die Information kommt man schließlich nicht ohne weiteres heran, sofern man nicht Kunde bei einer Wirtschaftsauskunftei ist oder über die IHK die Abdrucke aus dem Schuldnerverzeichnis beziehen kann.

    Und wer geht vorher an der Gerichtstafel nachschauen, ob da was über jemand ausgehängt sein könnte, bevor man ihm Geld gibt? :gruebel:


  • Und wer geht vorher an der Gerichtstafel nachschauen, ob da was über jemand ausgehängt sein könnte, bevor man ihm Geld gibt? :gruebel:



    bevor ich am Bahnhof rumlungere, an der Gerichttafel ist es doch warm und trocken. Auch gibt es in der Nähe die Cafeteria :wechlach:

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Die Leute wollen einfach nicht, dass die ganze Nachbarschaft mitbekommt, dass ein Insolvenzverfahren läuft. Ich sehe aber gerade diese Veröffentlichungen als eine gewisse "Warnung" für andere Personen an. Es ist ja für den Schuldner kein Problem in der Wohlverhaltensphase wieder neue Verbindlichkeiten einzugehen.



    Aber wo liegt dann der Unterschied dazu, daß jemand "nur" die eV abgegeben hat. An die Information kommt man schließlich nicht ohne weiteres heran, sofern man nicht Kunde bei einer Wirtschaftsauskunftei ist oder über die IHK die Abdrucke aus dem Schuldnerverzeichnis beziehen kann.

    Und wer geht vorher an der Gerichtstafel nachschauen, ob da was über jemand ausgehängt sein könnte, bevor man ihm Geld gibt? :gruebel:



    Gemeindetafel ist das Stichwort. Das spricht sich schnell herum. Es könnte ja auch noch jemand Forderungen haben, die der Schuldner nicht im Verzeichnis angegeben hat. Dieser Gläubiger könnte dann noch seine Forderung zum Insolvenzverfahren anmelden.


  • Gemeindetafel ist das Stichwort. Das spricht sich schnell herum. Es könnte ja auch noch jemand Forderungen haben, die der Schuldner nicht im Verzeichnis angegeben hat. Dieser Gläubiger könnte dann noch seine Forderung zum Insolvenzverfahren anmelden.



    Solche Schuldner haben vorher die "Kirchturmbefriedigung" vorgenommen. So ein Pranger ist gut für Klatsch und Tratsch im Dorf, denn da sieht doch in der Regel Oma und Opa drauf. Dem gewöhnlichen Gläubiger ist doch diese Art der Informationsbeschaffung fremd.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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