Im heutigen Zeitalter der immer mehr zunehmenden Ausschlagungsakten spare ich mir die Fiskusfeststellung bei offensichtlicher Überschuldung, u. a. auch, da ich mit unserem Landesfiskus die Erfahrung gemacht habe, dass dieser zunächst eine umfangreiche Erbenermittlung fordert. - KEINE ZEIT!
Nur bei schon jahrelang laufenden Nachlasspflegschaften mit derzeit nicht verwertbaren Grundstücken habe ich es mir jetzt angewöhnt, den Fiskus als Erben festzustellen, da ich dann endlich die Pflegschaft beenden kann.
Zu meinem ursprünglichen Problem habe ich inzwischen einige wertvolle Denkanstöße erhalten.
Ich bin auch dafür, das Problem - nach vorherigem Versuch der Wertermittlung bei den Ausschlagenden - auf die Eigentümerin des Campingplatzes zu übertragen.
Antje
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