Nachlasspflegschaft für Campingwagen

  • Im heutigen Zeitalter der immer mehr zunehmenden Ausschlagungsakten spare ich mir die Fiskusfeststellung bei offensichtlicher Überschuldung, u. a. auch, da ich mit unserem Landesfiskus die Erfahrung gemacht habe, dass dieser zunächst eine umfangreiche Erbenermittlung fordert. - KEINE ZEIT!
    Nur bei schon jahrelang laufenden Nachlasspflegschaften mit derzeit nicht verwertbaren Grundstücken habe ich es mir jetzt angewöhnt, den Fiskus als Erben festzustellen, da ich dann endlich die Pflegschaft beenden kann.

    Zu meinem ursprünglichen Problem habe ich inzwischen einige wertvolle Denkanstöße erhalten.
    :2danke

    Ich bin auch dafür, das Problem - nach vorherigem Versuch der Wertermittlung bei den Ausschlagenden - auf die Eigentümerin des Campingplatzes zu übertragen.

    Antje

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
    (Antoine de Saint-Exupéry)

  • Also die Feststellung des Fiskuserbrecht gibt's bei uns auch nur sehr selten. Bei Ausschlagungsverfahren eigentlich gar nicht. Ist mir in den drei Jahren die ich jetzt Nachlass mache zumindest noch nie passiert, dass bei Ausschlagungen nur annähernd Werte da waren, wo es sinnvoll wäre. Auch ich sehe da viel zu viel Aufwand für ein Ergebnis was gen Null geht. Was unser Fiskusvertreter davon halten würde, möcht' ich gar nicht wissen.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

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