Zustellung bei PfüB bzgl. Bruchteilseigentümer

  • Ach, gottchen....

    Da stehe ich doch jetzt vor folgendem Problem:

    Der RA beantragt den Anspruch auf Aufhebung und Auseinandersetzung der Grundstücksgemeinschaft zu pfänden. Die Schuldner sind Bruchteilseigentümer an einem Grundstück zu 1/6 und zu 1/2.
    Den restlichen Bruchteil kann der RA einer älteren Dame zuordnen, kann mir aber die Anschrift nicht mitteilen.

    Ich bin jetzt etwas verwirrt!!!:behaemmer

    Wenn ich den PfüB erlasse, wird die Pfändung doch erst durch Zustellung an die Drittschuldner (= alle Eigentümer) bewirkt, oder?!
    Der RA ist der Meinung, dass eine Zustellung an die Oma nicht notwendig ist, hauptsache seine beiden Schuldenr haben den PfüB bekommen...
    Denn schließlich haben die ja auch angekündigt die Teilungsversteigerung gem. §§ 180 ff ZVG betreiben zu wollen.

    Mal abgesehen davon, dass ich eh´keine Ahnung von Versteigerung habe, gelten doch die Vorschriften der allg. Zwangsvollstreckung, oder bin ich da im falschen Zug????:gruebel:


    Bitte Bitte Bitte helft mir!:akteferti

  • ...und wenn der neue Eigentümer die Äpfel pflücken will, holt die Oma den Bärentöter raus...Spass beiseite, die Zustellung an alle Mitglieder der Gemeinschaft ist erforderlich, also auch an Oma.

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