Studium zur Rechtspflegerin

  • Hallo

    Ich habe eine Frage an euch und hoffe ihr könnt mir einen Rat dazu geben.

    Ich bin zurzeit in Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten, nach meiner Ausbildung, die in ca. in einem Jahr beendet sein wird möchte ich ein Studium zur Rechtspflegerin beginnen.

    Ich habe mittlere Reife und bereits eine abgeschlossene Ausbildung. Ist nun für das Studium, zwingend Abitur oder eine Fachhochschulreife erforderlich oder genügt mein bisheriger Werdegang?

    Da ich aus dem Saarland komme, würde mich interessieren ob auch an der Universität des Saarlandes dieses Studium angeboten wird oder ob ich wirklich nach Baden Würtemberg ausweichen muss? Leider konnte ich im Internet nicht genügend Informationen darüber finden.

    Muss ich mich jetzt schon an der Uni eintragen bzw. bewerben um das Studium absolvieren zu können oder genügt es wenn ich nach meiner Ausbildung dies mache?

    Liebe Grüße
    Ice

  • Hallo Juergen

    Keine Sorge ich verstehe dich schon nicht falsch :-), dann versteh du mich bitte jetzt auch nicht falsch. Die Frage zum "Einschreiben" an der Uni habe ich bewusst an den Schluß meines Beitrages gestellt, da vorab doch erst einmal geklärt werden sollte ob mein beruflicher Werdegang ausreichend ist um das Studium überhaupt beginnen zu können. Sollte sich natürlich herausstellen, das ich zwingend Abitur oder eine Fachhochschulreife zum Studieren der Rechtspflege benötige, dann hat sich doch somit die Frage zum "Einschreiben" an der Universität erledigt. Oder sehe ich das jetzt falsch? Die o. g. Fragen wurden nach Wichtigkeit und Ablauf geordnet.

    Herzliche Grüße
    Ice

  • Hallo!
    Ein Rechtspflegestudium ist nur an einer Fachhochschule möglich. Und auch nur, wenn du von einem Oberlandesgericht für diese "Ausbildung" eingestellt wirst. Dem voran gehen Einstellungstests.
    Um überhaupt Rechtspflege studieren zu können benötigst du MINDESTENS Fachhochschulreife. Deine Ausbildung nutzt dir da (sorry) garnichts!!!!!
    Um an einer Uni z.B. Jura zu studieren brauchst du die allgemeine Hochschulreife. Da geht unter Abitur garnichts!
    LIes dir am Bestens mal die verschiedenen Foren durch. Da steht alles ausführlich über Studienvorraussetzungen etc.!
    Viel Glück!

  • hallo ice, du musst dich, wie bei ´ner normalen lehrstelle bei einem olg bewerben ,,gehobene beamtenlaufbahn - rechtspfleger". wenn du angenommen wirst, erledigt das olg alles mit der fh und du musst einfach nur noch erscheinen. aber wie schon meine vorgänger gesagt haben, fachholschulreife brauchst du mindestens schon. versuch das doch dann an deine ausbildung ranzuhängen. meines wissens nach kann man die innerhalb eines jahres machen. und dann kannst du dich für die rechtspflegerausbildung bewerben.

  • @ice:Die Zugangsvoraussetzungen für das Rechtspflegerstudium regelt § 2 Abs.2RpflG. "Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung besitzt oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist. Beamte des mittleren Justizdienstes können zur Rechtspflegerausbildung zugelassen werden, wenn sie nach der Laufbahnprüfung mindestens drei Jahre im mittleren Justizdienst tätig waren und nach ihrer Persönlichkeit sowie ihren bisherigen Leistungen für den Dienst als Rechtspfleger geeignet erscheinen. Die Länder können bestimmen, daß die Zeit der Tätigkeit im mittleren Justizdienst bis zu einer Dauer von sechs Monaten auf die berufspraktischen Studienzeiten angerechnet werden kann. "
    Rechtsanwaltsfachangestellte reicht leider nicht aus. Voraussetzung ist entweder Hochschul-oder Fachhochschulzugangsberechtigung (Abi oder Fachabi).

  • Muss ich mich jetzt schon an der Uni eintragen bzw. bewerben um das Studium absolvieren zu können oder genügt es wenn ich nach meiner Ausbildung dies mache?




    Liebe Ice,

    es klingt zwar immer ganz toll, wenn man vom "Einschreiben an der Uni" spricht, in der Regel der Fälle ist es - insbesondere bei juristischen Berufen - so, dass du über die ZVS - Zentrale VergabeStelle - gehen musst, da die Juristerei ein nc (numerus clausus) Fach ist, d.h. an eine bestimmte Punktezahl beim Abitur gebunden ist. Also nix mal fix an Uni und "einschreiben" auf ein Zettelchen, dass du studierwillig bist. *grins* .. (ist nicht böse gemeint, finde ich aber witzig- ist ein interfamiliärer Witz-, sorry)

    Wie Amun schon richtig zitiert hat, brauchst du als Zugangsvoraussetzung Abitur.
    Im öffentlichen Dienst funktioniert alles ein klein wenig anders, als in der freien Wirtschaft. Dort entscheidet das für das jeweilige Bundesland, in dem du dich bewirbst, zuständige OLG darüber, ob du für ein FHS-Studium überhaupt "in Frage" kommst. Dazu die TippelTappeltour mit Aufnahmegespräch und Eignungsprüfung/-test.

    Ich habe meine Zweifel, ob dir die RFA überhaupt angerechnet wird, ALSO für Rechtspflegerstudium definitiv NICHT, aber zumindest besoldungrechtlich spielt dies bei einer Übernahme in den öD dann eine Rolle.

    Wenn du dich für den mittleren Dienst bewirbst, dann ist die Vorausbildung sicher von Vorteil, weil du schon Rechtskenntnisse mitbringst. Und hierzu brauchst du auch "nur" den Realschulabschluss.

    Bei uns in Sachsen ist es so, dass du als mittlere Beamtin zunächst auf Lebenszeit ernannt sein musst UND ein Aufstiegsamt erreicht haben musst, damit du für ein Rechtspflegerstudium auch ohne Abi zugelassen wirst...wenn denn AUFSTIEGSstellen ausgeschrieben werden sollten.

    Auszug aus dem (Bundes)Beamtengesetz: (das erst mal prinzipiell bindend ist, weil Bundesrecht bricht Landesrecht)

    [SIZE=+2]§ 17[/SIZE]



    [SIZE=-1]Für die Laufbahnen des mittleren Dienstes sind mindestens zu fordern [/SIZE]
    [SIZE=-1]1. der Abschluss einer Realschule oder der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder[/SIZE][SIZE=-1] eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (wozu RFA nicht gehört) oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand, [/SIZE]
    [SIZE=-1]2. ein Vorbereitungsdienst von einem Jahr, (in Sachsen zwei Jahre Fachschule)[/SIZE]
    [SIZE=-1]3. die Ablegung der Laufbahnprüfung.[/SIZE]

    [SIZE=+2]§ 25[/SIZE]


    [SIZE=-1]Der Aufstieg von einer Laufbahn in die nächsthöhere Laufbahn ist auch ohne Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen möglich. Für den Aufstieg soll die Ablegung einer Prüfung verlangt werden; die Laufbahnvorschriften können Abweichendes bestimmen. [/SIZE]




    Die Laufbahnvorschriften musst du einfach mal googeln unter dem jeweiligen Bundesland, das dich interessiert.

    PS: Ich habe ein fachfremdes Hochschulstudium und trotzdem erstmal in mD "gemacht" und bin "hängengeblieben". Sollte ich jetzt Rechtspflege studieren wollen, müsste ich kündigen und mich direkt bewerben, denn Aufstiegsstellen sehen mau aus. Und wenn ich kündige..wäre ich ja schön blöd. :)

  • @schwarzes Schaf: "interfamiliäre Witze" - nicht schlecht die Formulierung - ist in meinem Wörterbuch - oberhalb des Halses gespeichert.:D

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