Öffentliche Zustellung einer Notarurkunde

  • Hallo Kolleginnen und Kollegen,

    ich hätte da mal ein Problem:
    Eine Bank hätte gerne die öffentliche Zustellung einer für vollstreckbar erklärten Notarurkunde (Klausel wurde durch Notar erteilt). Leider ist der Schuldner nicht mehr erreichbar; wahrscheinlich nach Portugal verzogen.
    Die Urkunde wurde in meinem Bezirk errichtet, der letzte Wohnort des Schuldners war im Nachbarbezirk und die Grundstücke (war ne Grundschuldbestellungsurkunde) befinden sich in einem dritten Bezirk.

    Meine Frage:
    1) Ist eine öffentliche Zustellung möglich und wenn ja, hat jemand ne Vorschrift für mich worauf sich diese begründet?
    2) Wer ist für die Bearbeitung zuständig?

    Vielen Dank!

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