Der Kläger reichte Klage mit PKH-Antrag ein. Die Klage sollte nur erhoben werden, wenn PKH bewilligt wird.
Wir vertraten den Beklagten.
Das AG gab Gelegenheit zur Stellungnahme zum PKH-Antrag und zur geplanten Abgabe an das LG. Es schloss sich ein umfangreicher Austausch von Schriftsätzen an, da auch das LG immer wieder neue Informationen benötigte.
Jetzt erging ein Beschluss, dass dem Kläger die beantragte Prozesskostenhilfe versagt wird.
Somit ist die Sache beendet, da die Klage ja nicht als erhoben gilt.
Wer trägt jetzt die auf der Beklagtenseite entstandenen Kosten? Die Klage gilt ja nicht als erhoben, somit kann ich die Kosten doch nicht beim Kläger geltend machen? Also müsste ich den Mandanten in die Zahlungspflicht nehmen, obwohl der Kläger die Kosten provoziert hat?
Bin gespannt, wie ihr das so handhabt...