mit 5.000,-- Euro Miesen insolvent

  • Jetzt muß ich als RASTler mal die Inso-Profis fragen . . .

    Ist ein 30 jähriger mit 5.000,-- Euro Schulden insolvent?

    Gibt es solche Fälle bei Euch?

  • ja aber da müssen dem 30 jährigen Menschen doch Arme und Beine fehlen, sprich: er muß dauerhaft arbeitsunfähig sein . . . sonst kann er doch locker wieder auf die Beine kommen :gruebel:

    :heul: armes Deutschland :heul:

  • ja aber da müssen dem 30 jährigen Menschen doch Arme und Beine fehlen, sprich: er muß dauerhaft arbeitsunfähig sein . . . sonst kann er doch locker wieder auf die Beine kommen :gruebel:

    :heul: armes Deutschland :heul:



    Denen fehlt vielfach was ganz anderes. Is aber ein anderes Thema.

  • Denen fehlt vielfach was ganz anderes. Is aber ein anderes Thema.



    Ich denke, ich verstehe schon . . . kriege es ja auch mit, wenn Sie bei mir sitzen . . .

    unlängst fragt mich doch original eine Frau, die bei mir auf der RAST direkt vor mir sitzt, wie sie jetzt herausbekäme, wo denn das Amtsgericht sei :eek: :schock:

    höflich wies ich darauf hin, dass sie sich gerade genau dort befindet . . .

  • hier hilft nur die allgemeine Antwort: kommt darauf an.

    Insolvenzgrund für nat. Personen ist die Zahlungsunfähigkeit bzw. die drohende Zahlungsunfähigkeit. Solange die 5.000,- nicht fällig sind bzw. es auch nicht drohen zu werden, liegt kein Insolvenzgrund vor.

    Auch wenn es immer wieder durch die Presse geistert, dass x-Mio. Haushalte in Deutschland überschuldet sind, spielt, wenigstens unter diesem Gesichtspunkt, keine Rolle.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)


  • Hallo Redge, das geht aber nicht in fremden Gewässern zu segeln. Hopp hopp zurück ins RAST-Körbchen. ;-)) War nur ein Scherz !!!

    Wir haben dort die Frage diskutiert und offensichtlich sagt die Literatur insolvent ist man, wenn man die Kosten eines Insolvenzverfahrens nicht aufbringen könnte. D.h. kann er bei Verbr.inso mind. 1500 EURO Vorschuss leisten? I.d.R. bei ALG II nein.

  • Wir haben dort die Frage diskutiert und offensichtlich sagt die Literatur insolvent ist man, wenn man die Kosten eines Insolvenzverfahrens nicht aufbringen könnte.



    Für den Fall, dass dieses Diskussionsergebnis kein Witz gewesen sein sollte:

    :klugscheiWie cano oben schon erwähnte: Insolvent im Sinne des Gesetzes ist eine natürliche Person, wenn sie (bei Eigenantrag auch drohend) zahlungsunfähig ist. Legaldefinition in § 17 II InsO: Zahlungsunfähig bin ich, wenn ich die fälligen Verbindlichkeiten nicht zahlen kann. Nach letztem BGH-Stand heißt das: Wenn ich heute und über einen Zeitraum von 3 Wochen mit den bis dahin verfügbaren liquiden Mitteln mindestens 10 % der heute fälligen und innerhalb der 3 Wochen fällig werdenden Zahlungspflichten nicht erfüllen kann, bin ich zahlungsunfähig.

    Da die Kosten des Insolvenzverfahrens bei Antragstellung noch keine fälligen Verbindlichkeiten sein können, können sie auch keine Zahlungsunfähigkeit auslösen. :klugschei

    @redge
    Die Schuldner, deren Gesamtverbindlichkeiten geringer oder nicht wesentlich höher als die Verfahrenskosten sind, habe ich auch hie und da. Und auch wenn darunter welche sind, denen man abnimmt, dass Sie in den 6 Jahren weder das eine noch das andere abzahlen könnten, drängt sich dann schon gelegentlich die Sinnfrage auf. Als Betriebswirtswirt könnte man sowas wohl einen "liquiditätswirksamen Passiventausch" nennen.

  • :dankescho Euch allen für die Antworten,

    insbesondere chick's hilft mir gut,

    hatte - glaube ich im RAST-Bereich - schon mal eine ähnliche Frage eingestellt . . . hmm, da habt Ihr fachlich logischer-, oder verständlicherweise mehr anzubieten . . .

    @ Die letzte Instanz:

    und jetzt :flucht:schleich ich mich natürlich wieder in den RAST Bereich . . . ;)

  • @Redge: jeder Besuch ist willkommen.

    Ab und zu kommt einen so ein "Tausender" Schuldner unter. Meist ist dann auch eine ALG II Bescheinigung dabei. Von Rechtsprechung und Gesetz her ist dann alles klar.

    Subjektiv denkt man sich da schon mal, das muss doch jetzt nicht sein.

  • also, so um die 4 -6 TEUR Kandidaten habe ich massenweise.

    Am liebsten sind mir die, mit 8 Gläubigern, davon 7 Telefongesellschaften und 1 x ein nicht namentlich zu nennendes Versandhaus aus Flensburg, nicht das KBA.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • also, so um die 4 -6 TEUR Kandidaten habe ich massenweise.

    Am liebsten sind mir die, mit 8 Gläubigern, davon 7 Telefongesellschaften und 1 x ein nicht namentlich zu nennendes Versandhaus aus Flensburg, nicht das KBA.



    So ähnlich auch schon mal gesehen, 7 oder 8 Gläubiger, 5 davon Telefongesellschaften mit ganz erquicklichen Forderungen (so umara 800,-- bis 1.000,-- Euronen), verglichen mit den anderen Gläubigern (100,-- bis 300,-- Euronen) . . . es müßte verboten sein, an solche Leute überhaupt Handyverträge verkaufen zu dürfen, nur noch PREPAID!!! aber wie willste das machen . . .

  • Bei mir war mal eine A-Stellerin in der RAST wg. Kontofreigabe. Pfändung iWv 200 und ein paar zerquetschten drauf. Sie fragte mich dann, ob sie nicht auch gleich Insolvenz wegen dieser Forderung anmelden könne. :gruebel: Sie hätte da gehört, dass nach ein paar Jahren die Forderung dann weg wäre... :mad:
    DAS hab ich ihr ganz schnell ausgeredet.

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Bei mir war mal eine A-Stellerin in der RAST wg. Kontofreigabe. Pfändung iWv 200 und ein paar zerquetschten drauf. Sie fragte mich dann, ob sie nicht auch gleich Insolvenz wegen dieser Forderung anmelden könne. :gruebel: Sie hätte da gehört, dass nach ein paar Jahren die Forderung dann weg wäre... :mad:
    DAS hab ich ihr ganz schnell ausgeredet.



    200,-- Euronen :eek: und wie alt (bescheu***) war die bitteschön :confused:

  • Ende 20. :mad: Aber sie zog danach von dannen und kam nie wieder. :D

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    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

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