Alles anzeigenich brauch mal ganz dringend Hilfe
Die AOK hier bei mir weigert sich einen Vollstreckungsschutzantrag aufzunehmen, bzw. überhaupt über so was zu entscheiden.
So was hätten sie noch nie gemacht.
Gibts da irgendwo eine Vorschrift, dass sie da selbständig zuständig sind.
Ich habs versucht ihm des so zu erklären, aber er will ein Beweis *g* und am besten auch noch en Vordruck.
DANKE
LG
Frag doch mal wo sie das Recht herleiten selbst zu pfänden.
Genau daraus ergibt sich, dass sie Vollstreckungsstelle sind.