Kostenfestsetzungsverfahren nach Inso

  • Hallo,

    ich habe folgende Frage:

    Wir haben Klage eingereicht und im Laufe des Verfahrens erfahren, dass der Beklagte Inso angemeldet hat; das Verfahren wurde auch eröffnet.

    Wir haben daraufhin die Klage zurückgenommen und es erging ein Beschluss, dass der Gegner die Kosten seine Kosten des VU trägt (welches vorher ergangen war, dagegen wurde Einspruch eingelegt), ansonsten aber die Kosten von der Klägerseite zu tragen sind.

    Die Gegenseite hat jetzt das Festsetzungsverfahren durchgeführt.

    Meine Frage: Lt. § 240 ZPO müsste doch das Verfahren ruhen (im Zöller habe ich auf Seite 717, Titel 5, Rnr. 8 auch das Kostenfestsetzungsverfahren gefunden) oder? Und was passiert weiter?

    Danke bereits im Voraus.

    Liane

  • Zunächst nochmal in den Zöller schauen unter § 249 Rz. 8 ff.

    Dein KFV betrifft, wenn ich das richtig verstanden habe, ein Verfahren, in welchem das nach Unterbrechnung unzulässigerweise ergangene VU (isoliert) erfolgreich angegriffen wurde. Es fand also nach Insolvenzeröffnung ein gesondertes Verfahren statt - der Rechtsstreit wurde quasi teilweise aufgenommen, nämlich insoweit, als durch Rechtsmittel die "verletzte" Unterbrechnungswirkung wiederhergestellt wurde. Bezüglich dieses vom Insolvenzverwalter (nach Insolvenzeröffnung, daher kein § 240 ZPO) aktiv geführten Verfahrens ist dann natürlich auch ein KFV möglich.

  • Hallo,

    nein, nicht ganz. Wir hatten über 13.000 Euro Klage eingereicht. Nach außergerichtlicher Einigung haben wir über 10.000 Euro die Klage zurück genommen, über 3.000 Euro erging VU. Der Beklagte hat sich dann einen RA genommen, der Einspruch eingelegt hat. Danach kam es erst zur Inso.

    Als meine Chefin von der Inso erfuhr, hat sie die Klage auch über die 3.000 noch zurück genommen. Das Gericht hat dann einen Beschluss erlassen, dass der Beklagte die Kosten des VU trägt, den Rest der Kläger.

    Wir haben daraufhin KfA gestellt und auch die Gegenseite. Erlassen wurde nur ein KfB über die Kosten des Beklagten, wir wurden gar nicht berücksichtigt; auch nicht die wahrscheinlich noch zu erstattenden Gerichtskosten. Meine Chefin hofft jetzt, dass man vielleicht das Kostenfestsetzungsverfahren durch Unterbrechung wegen Inso erst mal stoppen kann.

    Geht das denn?

  • 1. Wenn die letzte mündliche Verhandlung bzw. hier sogar der Abschluss der Hauptsache vor Insolvenzeröffnung lag, dann kann das Gericht auch nach InsEröffnung noch über die Kosten entscheiden (steht so bzw. so ähnlich im Zöller).

    2. Welches KFV will denn die Chefin noch "stoppen"? Doch wohl nicht das noch laufende, in dem sie selbst die Kosten geltend gemacht hat, oder? Für den KFB, der bezüglich der dem Beklagten zu erstattenden Kosten bereits ergangen ist, dürfte Ziff. 1 gelten, also wohl nix mehr zu machen. Bezüglich Eurer Klägerkosten einfach mal beim Gericht anrufen, ob sie da noch einen KFB machen; falls nicht: Einfach die Kosten im Insolvenzverfahren anmelden.

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