Insolvenzschuldner als "Angestellter" im Unternehmen der Ehefrau

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem:

    Die Insolvenz rüht aus der früheren Selbstständigkeit des Insolvenzschuldners her. Schlußtermin war schon.
    Mittlerweile läuft das Unternehmen auf den Namen der Ehefrau und der Insolvenzschuldner ist bei ihr angestellt und bekommt als Meistern und defacto Geschäftsführer lediglich ein Gehalt unter der Pfändungsgrenze und weit unter einem üblichen Meistergehalt.
    Die Geschäftsführung kann ich ihm leider nicht nachweisen.
    Abgesehen davon, daß das eine schreiende Ungerechtigkeit ist und der IV von meiner Ansicht informiert ist, scheint nichts zu geschehen.

    Was kann ich noch machen? Der Schuldner ist doch verpflichtet alles zu unternehmen, um seinen Teil beizutragen. U.a. auch eine adequate Entlohnung zu erhalten!!!:mad:

  • @Chick, @Rainer

    ist doch mal toll, hier scheint sich ein Gläubiger mal selbst zu kümmern und die Rechte wahrzunehmen, die im zustehen.

    @Rainer, was kostet denn ein abgeschmetterter Antrag auf Versagung der RSB? Wenn das nur geringe Beträge sind, soll er doch mal machen. Dann hast Du auch die Praxis.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • @Chick, @Rainer

    ist doch mal toll, hier scheint sich ein Gläubiger mal selbst zu kümmern und die Rechte wahrzunehmen, die im zustehen.

    @Rainer, was kostet denn ein abgeschmetterter Antrag auf Versagung der RSB? Wenn das nur geringe Beträge sind, soll er doch mal machen. Dann hast Du auch die Praxis.



    Bin zwar nicht Rainer mdvZ, aber macht trotzdem 30,00 €.

  • na für 30,00 gibt es doch für Dich und die Familie noch nicht einmal einen gemütlichen Kinoabend, der Unterhaltungswert hier ist doch wesentlich höher

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • @chriz0815: Theorie und Praxis halt; viel Glück bei Ihrem Antrag. ich gebe Ihnen aber einen Tipp aus meiner Praxis; nicht nur des Insolvezrechts. manchmal ist es an der Zeit, eine Sache auch mal gut sein zu lassen. Einfach mal Akte zu, Affe tot. Psycholigisch formuliert: Sie müssen lernen, loszulassen. :) Ds Insolvenzrecht beruht auf der Vorstellung, dass auch irgendwann mal gut sein muss. Deshalb gibt es die Restschuldbefreiung. Strich drunter, Schluss. Und das ist gut so.
    Mal ehrlich: läuft der Laden denn sooo toll? Verdienen die sich da echt dösig? Oder ist es ein kleiner 1 Mann-Betrieb, bei dem man so gerade über die Runden kommt, wenn die Maschinen alle noch halten.Na, warum ist der Schuldner wohl sonst insolvent? Aus Jux wohl nicht.

    Ich bekomme gerade eine Anwort einer Bank zu meinem -ernstgemeinten- außergerichtlichen Vorschlag auf den Tisch..betrifft Sie nicht, aber ich flechte es mal ein, vielleicht zum besseren Verständnis, warum die leute ihren Gläubigern keinen Cent gönnen:

    Mdt ist 52, berufsunfähig, ein echt armer Hund. Bekommt im Moment weder Krankengeld noch Hartz IV (keiner zuständig; irgendwie alles schlecht gelaufen) und kämpft mit der Berufsgeossenschaft wegen der Erwerbsunfähigkeitsrente. Hypothek auf dem kleinen Häuschen; geht nicht mehr. Konto bei derselben Bank überzogen, Lastschriften werden nicht mehr eingelöst, Telefon gesperrt, kein Bargeld mehr.
    Vorschlag: lass uns das BU- Verfahren mal abwarten, mein Mdt zahlt nur noch die Tilgung und setzt die Zinsen mal aus. Die Tilgung übernehmen die Eltern (!), beide wohl annähernd 100 Jahre alt.

    Antwort:"Da sich Ihre Einkommensverhältnisse unerwartet verschlechtert haben, machen wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch und stellen den Kredit fällig..zahlen Sie innerhalb von sieben Tagen 108.000,00 €, ansonsten...."
    Schon mal gelesen oder schon mal geschrieben? Nichts für ungut.

  • rainer19652003 hat recht. Ich mache sehr viel Zwangsvollstreckung. "Ehrliche bzw. arme" Schuldner habe ich kaum; mit denen kann man auch Vereinbarungen treffen. Der Großteil sind solche, wie oben beschrieben, arbeitet bei der Ehefrau für einen Hungerlohn, und lebt bestens. Und die RSB setzt dem Ganzen dann die Krone auf. Vielleicht sollte man auch mal an die ordentlichen Gläubiger denken, z. B. ein Handwerker, der seine Arbeitnehmer und das Material bezahlt und dann von so einem Schuldner ausgelacht wird.

  • @rainer etc.

    Natürlich bin ich auch nicht ganz verschont von der Praxis und habe selbst schon genug Zeit letztlich fruchtlos damit verplempert, betriebswirtschaftliche Erwägungen hinter mein Gerechtigkeitsempfinden zu stellen.:(

    Aber was außer dem Hinweis auf die rechtlich vorgesehenen Möglichkeiten kann ich chriz0815 bezüglich seiner Frage mit auf den Weg geben?

    Und selbst wenn es im Einzelfall schief geht meine ich, dass man gelegentlich trotzdem einen Versuch schon deshalb starten muss, weil sonst unsere Rechtskultur flöten geht, wenn rechtliche Möglichkeiten ungenutzt verkümmern. Denn das Problem, welches zur rechtlichen Regelung geführt hat, bleibt ja, und wenn die Problemlösungen sich in den außerrechtlichen Bereich (z.B. Iwan Inkasso) verlagern, dann sehe ich darin keine Verbesserung der Gesamtsituation.

    @bin-ganz-frisch

    Zu dem von Dir geschilderten Fall wird wohl kein vernünftiger Mensch eine andere Auffassung vertreten. Zum Sinn des Insolvenzrechts/Insolvenzverfahrens möchte ich aber widersprechen:

    Das deutsche Insolvenzrecht hat einzig und allein einen Hauptzweck: optimale Gläubigerbefriedigung. Sonst gar nix (z.B. auch nicht Sanierung). Restschuldbefreiung ist kein Zweck, sondern lediglich ein potentieller Effekt, und zwar für den (nach dem gesetzlichen Maßstab) redlichen Schuldner, der an der Verwirklichung des genannten Zwecks nach seinen Möglichkeiten mitwirkt.

  • @bin-ganz-frisch

    wenn es sich um einen 1-Mann-Betrieb handeln würde, der sich gerade mal so über Wasser hält, dann hätte ich kein Problem.
    Aber ein Betrieb mit bis zu 35 Mitarbeitern, Mitteilungen in der Pressem daß der Betrieb weiter Ausgebaut wird und der " arme " Mann dann noch weniger Zeit hat sich seinen Hobbys zu widmen... also wirklich!!!!
    Und jeder weiß was läuft, aber der schwarze Peter ist beim Gläuiger/Bank, die ja unverschämterweise das verliehene Geld zurück will, oder auch nur einen kleinen Teil! Ich finde das ist nicht zuviel verlangt!
    Und der IV kennt das alles, kümmert sich aber nicht! Oder ist es der Job des Gläubigers sich darum zu kümmern, das der Schuldner sich auch "redlich" verhält???

    Und bei diesen ganzen zulasten der Gläubiger gehenden Insolvenzen, wundert sich noch jemand, wenn Banken schnell mit der Kündigung zur Hand sind ( von wegen kongruente Deckung und so ) !!!
    Ein flexibles Miteinander mit dem Kunden ist doch garnicht mehr wirklich möglich. " Schnell mal Insolvenz machen und dann alle Schulden los sein", also echt, wo bleibt da die moralische Verantwortung.

    Und nicht nur der Gläubiger bleibt dabei auf der Strecke, sondern auch der redliche Schuldner. Ich bin ja auch der Meinung, daß die Möglichkeit der Insolnenz wichtig und i.O. ist, aber bitte doch nicht nur für die, die eh nur besch... wollen.

    So genug aufgeregt!!!:wechlach:

  • Oder ist es der Job des Gläubigers sich darum zu kümmern, das der Schuldner sich auch "redlich" verhält???



    Wenn schon Schlusstermin war, wir uns in der Wohlverhaltsphase befinden und der Treuhänder nicht mit der Überwachung beauftragt wurde, § 292 II, dann ist es tatsächlich der Job der Gläubiger, weil nur sie nach § 296 I einen Versagungsantrag wegen Verletzung der Obliegenheiten des § 295 stellen können. Frist nach § 296 I 2 und Erfordernis der Glaubhaftmachung nach § 296 I 3 beachten!

    Vorab vielleicht mal mit dem zuständigen RPfl. telefonieren und fragen, ob er eine Anfrage nach § 296 II 2 machen würde; ggf. Antrag auf e.V. stellen.

  • Werde ich auf jeden Fall machen!
    Aber der IV war von dieser Situation seit Beginn des Verfahrens informiert.
    Hat aber anscheinend nichts weiter gemacht, pech!
    Ich werde mal mit dem rechtpfleger sprechen!
    danke

  • Man müsste Akteneinsicht beantragen und sich die Akte mal genau ansehen. Soweit ich weiß, bekommt man die Gerichtsakte jedoch nicht in die Büroräume übersandt (anders als bei Strafsachen). Mithin wohl nur Übersendung an das räumlich nächste Gericht, oder wie geht das in der Praxis?

  • Mein Tipp,

    guck doch mal, ob das Finanzamt als Gläubiger mit drinhängt. Denen würde ich einfach mal den Sachverhalt schildern.

    Wir reagieren im allergisch auf Lohnverschleierung in der Insolvenz (kann u.U. nämlich auch Steuerhinterziehung sein). Das Finanzamt kann den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung nicht nur kostenfrei stellen, sondern auch noch etwas "unterfüttern". Eine Kurz-Lohnsteueraußenprüfung bringt es schon ans Licht... :daumenrau

    Generell kann ich nur raten, mit den anderen Gläubigern auch Kontakt zu halten. Gemeinsam ist man stärker...

    Ich spreche immer auch gerne mit den von der AOK oder dem Arbeitsamt. Haben auch schon gut mit Banken zusammen gearbeitet....

    Aber: Wegen Steuergeheimnis werden die dir nicht antworten können. Heißt aber nicht, dass die nix unternehmen... :teufel:

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Ich habe jetzt nach Rücksprache mit dem InsoVer. einen Antrag auf Versagung nach § 295 gestellt.
    Der war total begeistert, da seiner Meinung nach viel zu selten Anträge gestellt werden.
    Bin gespannt wie es weiter geht !!!

  • Nur gut aufpassen, dass der Antrag formgerecht eingereicht und begründet etc. ist. Aus meiner Erfahrung scheitern die meisten Versagungsanträge schlicht und einfach an formalen Fehlern.

    Einen solchen Sachverhalt wie hier diskutiert hatten wir gerade. Der Versagungsantrag eines Gläubigers ist durchgekommen, weil es recht einfach war, dem Schuldner die faktische Geschäftsführung nachzuweisen - kaum einer von den Geschäftspartnern hatte die Geschäftsführerin (Ehefrau) mal zu Gesicht bekommen.

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