Streitgenossen arm/reich

  • In der Streitgenossen-Konstzellation arm/reich wollen viele Gericht aus der Landeskasse lediglich die erhöhungsgebühr zahlen. Ich habe mich in einem anderen Thread schon einmal dagegen gewehrt und "mein" OLG ist von seiner bisherigen Ansicht nicht abgewichen (man achte auf das Aktenzeichen! :D :(

    Zitat


    LS
    Der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts, der neben der mittellosen Partei auch einen leistungsstarken Streitgenossen in derselben Angelegenheit vertritt, ist nicht auf den Mehrvertretungszuschlag beschränkt, sondern umfasst die vollen, durch die Vertretung der bedürftigen Partei nach § 123 BRAGO ausgelösten Anwaltsgebühren.

    OLG Celle, Beschl. v. 22.11.2006 – 23 W 13/06 = juris (KORE 216792007)

  • Was "mein" OLG dazu meint, weiß ich nicht und ist mir auch egal. Ich bin auf jeden Fall :dagegen: es so zu sehen ,wie das OLC Celle. Hier gibt es nur die Erhöhungsgebühr.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Ich bin auch der Meinung, dass die volle Vergütung für die Vertretung der armen Partei aus der Landeskasse zu zahlen ist, aber dann muss man den Ausgleichsanspruch der Landeskasse gegen den vermögenden Streitgenossen geltend machen - Nr. 2.4.2 der RVFestAV Nds. Rpfl. 2005, 244 -. Die anderen Bundesländer werden ähnliche Vorschriften haben.

  • Ich bin auch der Meinung, dass die volle Vergütung für die Vertretung der armen Partei aus der Landeskasse zu zahlen ist, aber dann muss man den Ausgleichsanspruch der Landeskasse gegen den vermögenden Streitgenossen geltend machen - Nr. 2.4.2 der RVFestAV Nds. Rpfl. 2005, 244 -. Die anderen Bundesländer werden ähnliche Vorschriften haben.



    Genauso läuft das hier auch. Es gibt wegen des aus der LK überzahlten Betrages eines Ausgleichsberechnung und der Reiche muss den anteiligen Betrag an die LK erstatten. Macht er das nicht, klagt das Land sogar auf Zahlung. Die Vorschrift für Nds. müsste ich aber nachsehen.

  • :bigoops: , da habe ich wieder mal nicht genau hingesehen. Allerdings kommt mir die Vorschrift so merkgewürzig unbekannt vor. :gruebel:
    Wer behält sich auch schon so eine Bezeichnung... jetzt werde ich nächste Woche erst recht mal nachsehen - ich habe mir nämlich vor längerer Zeit mal ein Schreiben an den reichen Streitgenossen entworfen, der auf komplizierte Weise erklärt, weshalb er etwas zu zahlen hat. Da sollte die Quelle auch angegeben sein.

  • @ 13

    Der Name der AV ist unsagbar. Ich habe in VORIS eingegeben "Staatskasse" und "Vergütung".



    Diese Quellen sind mir auch die liebsten: Während des Zitierens 2x Luft holen müssen und wenn man sie dann endgültig genannt hat, sind schon wieder 3 Änderungen erfolgt... ;) :D

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