Hallöchen!!!
Die Erben der PKH-Partei, die den Prozess weiter führen haben ja die Raten zu zahlen, die bereits fällig waren. Was passiert denn aber mit dem Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse und der Vergütung hinsichtlich der 1.Instanz, wo die PKH-Partei noch gelebt hat??? Müssen die Erben dann dafür aufkommen???