Kostenfestsetzung gegen die Erben der PKH-Partei?

  • Hallöchen!!!

    Die Erben der PKH-Partei, die den Prozess weiter führen haben ja die Raten zu zahlen, die bereits fällig waren. Was passiert denn aber mit dem Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse und der Vergütung hinsichtlich der 1.Instanz, wo die PKH-Partei noch gelebt hat??? Müssen die Erben dann dafür aufkommen???:gruebel:

  • Ich habe den Thread mal in das Subforum "PKH" verfrachtet.

    13
    (Mod.)


    Zur Sache:
    So ganz ist mir die Fragestellung nicht klar. Wenn die Erben den Prozess fortsetzen und in die Stellung der verstorbenen Ursprungspartei eintreten, dann erben sie auch alle Rechte und Pflichten. Wenn sie also im Falle des Unterliegens die Verfahrenskosten in Raten abzustottern haben, dann gilt insoweit dasselbe wie bei der Erstpartei. Oder habe ich da etwas missverstanden? Die Vorgaben sind insoweit etwas unpräzise.

  • Also es ist folgendes Problem:

    ich habe eine PKH-Partein, die nach Erlass des 1.instnazlichen Urteils aber vor dessen Zustellung und Rechtskraft gestorben ist. Es hätten bis dahin 5 Raten à 60€ gezahlt werden müssen, wovon aber nur eine getilgt wurde. Seine Erben führen den Prozess in der II.Instanz weiter.

    Nun ist es ja so, dass die Raten -soweit fällig- von den Erben gesamt zu tragen sind. Diese Summe deckt allerdings gerade mal so die Gerichtskosten. Der Anwalt stellt nun den Antrag auf PKH-Vergütung aus der Landeskasse. Muss dieses nun so behandelt werden, als wäre PKH ohne Raten bewilligt worden, da ja die Erben angeblich nur für fällige Raten haften oder kann man diese irgendwie in Anspruch nehmen???

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