Montagmorgen, kurz nach 9 und die Woche will einfach nicht zu Ende gehen...
Mich interessiert Eure Meinung zu folgendem Thema:
Ein Betreuer beantragt bei mir die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung für die Abtretung der pfändbaren Bezüge für das Restschuldbefreiungsverfahren des Betroffenen. Der Insolvenzrechtspfleger hat auf § 1812 BGB verwiesen.
Mir ist schon klar, dass die Abtretung eine Verfügung über eine Forderung darstellt. Allerdings meint meine Kollegin, dass hier keine Genehmigung erforderlich ist, da das Insolvenzverfahren insgesamt nicht genehmigungsbedürftig ist und deshalb auch nicht die damit verbundenen Rechtsgeschäfte und Erklärungen. Ein Genehmigungstatbestand müsste sich aus der InsO ergeben.
Wie seht ihr das? Der Fall kommt doch sicher öfter vor.
Danke schon mal.