Wir haben zwar keine Insolvenzabteilung, sollen den Bürgern in unserem AG-Bezirk aber auch die Formulare für das Verbraucherinsolvenzverfahren anbieten . . .
Meine Frage nun:
Ich habe im Internet einen Vordruck (Antrag, zig Anlagen und Hinweise) gefunden, der 47 Seiten hat.
Muß ich dem Bürger diesen kompletten Vordruck aushändigen (vermute ich jetzt mal), oder ist es ausreichen, ihm weniger zu geben
Wie wird das bei den Insolvenzgerichten gehandhabt
Oder müssen sich die Bürger selbst drum kümmern (über Internet ausdrucken)
Vordrucke für Verbraucherinsolvenz
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nachdem ja gestern nix mehr ging, möchte ich meine Frage nochmal in Erinnerung bringen . . .
Werden die Formulare bei anderen Gerichten angeboten und ggf. in welchem Umfang, komplett oder nur teilweise -
Ich habe im Internet einen Vordruck (Antrag, zig Anlagen und Hinweise) gefunden, der 47 Seiten hat.
Muß ich dem Bürger diesen kompletten Vordruck aushändigen (vermute ich jetzt mal), oder ist es ausreichen, ihm weniger zu geben
Ich bitte Dich! Das ist bereits die abgespeckte, vereinfachte Version des Antragsformulars (nachdem die ursprüngliche Variante sich als für die Zielgruppe - Verbraucher, Gerichte, Anwälte? - zu kompliziert erwiesen hatte). Und davon willst Du unseren armen Kunden nochmals was wegnehmen?
Wobei - die Erklärung zur Verkürzung der Wohlverhaltensphase könnte man tatsächlich weglassen, weil die seit der Änderung zum 01.12.2001 (!)schon obsolet ist. Aber das hat sich noch nicht bis zum Formulargeber herumgesprochen.
Gib lieber das ganze Formular raus. Sonst weist das InsGericht womöglich angesichts des Formularzwangs einen unvollständigen Antrag als unzulässig zurück.
P.S.: Und leg noch das Formular Stundungsantrag dazu; dafür war auf dem anderen Formular kein Platz mehr. -
Ok also dann komplett . . .
Stundungsantrag (für die Gerichtskosten) - habe über Google gerade einen Stundungsantrag KV12 Stundungsantrag (02/02) gefunden . . . ist er das -
Für den Stundungsantrag gibt es keinen offiziellen Vordruck und entsprechend auch keinen Formularzwang. Man findet einige selbstgebastelte Vordrucke im Internet, z.B. hier: http://www.ag-m.bayern.de/form+merk/stundungsantrag.htm
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Prima und nochmal dankeschön, dass hilft mir jetzt weiter . . .;)
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Die Vordrucke für NRW (auch den Stundungsantrag) gibt es hier
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