Abtretung vor Insolvenzverfahren

  • Ich habe irgend eine Entscheidung im Hinterkopf, die sich mit der Vorlage einer früheren Abtretung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschäftigt.

    Kann mir da jemand weiter helfen?

    Es geht nicht um den Beschluss des BGH vom 12.10.2006.

  • @Hego

    ein bisschen genauer könnte es schon sein. Zwar ist die Zahl der Entscheidungen des BGH zur Insolvenzanfechtung abzählbar endlich, aber es würde bei der Recherche schon ein wenig helfen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich weiß es nicht genau, aber ich glaube irgendwo eine Entscheidung gesehen habe, bei der es darum ging, ob ein Gläubiger nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die bis dahin noch nicht vorgelegte Abtretungserklärung offenlegen darf. Bzw. ob ein Gläubiger, zu dessen Gunsten der pfändbare Betrag abgetreten wurde und der von dem Arbeitgeber die monatlich vereinbarte Rate erhält, nach der Eröffnung des Verfahrens den vollen pfändbaren Betrag beanspruchen darf. Dabei ging es darum, dass der Gläubiger über die fälligen Raten hinaus keine höheren Beträge beanspruch dürfte, weil die noch nicht fällig wären.

    Ich bin mir aber nicht mehr sicher, ob es tatsächlich eine Entscheidung war oder ein Diskussionsbeitrag. Ich bin ja schließlich auch nicht mehr der Jüngste.

    Vielen Dank für die Unterstützung meiner grauen Zellen.

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