Bräuchte Nachhilfe für folgenden FAll:
Klient hat Inso-Antrag gestellt. Derzeit prüft Gericht, ob im gerichtlichen SBP Ersetzung durchgeführt werden kann. U.a. ist ein Abtretungsgläubiger vorhanden. Derzeit wird aber von einem weiteren Gläubiger über Vollstreckungsbescheid gepfändet.
Klient hat 2 Unterhaltspflichten (beide über 18 Jahre). Jetzt hat er es wohl versäumt die Kinder auf der Lohnsteuerkarte einzutragen, mit der Konsequenz, dass der AG pfändbare Beträge abgeführt hat. KLient hat nun ein Problem (und zwar kräftig).
Hat er eine Chance auf nachträgliche Berücksichtigung seiner Unterhaltspflichten?
Wenn nein - kann glücklicher Gläubiger Geld behalten im Falle von
a. gerichtl. Insoverfahren (Eröffnung in den nächsten 3 Monate, Inkongruenz)
b. Annahme gerichtlicher SBP
Danke