Ich habe heute das erste Mal einen Antrag zur Eintragung ins GRR erhalten und kann damit nichts anfangen.
Folgender Fall: Notar reicht Ehevertrag "zum Vollzug" ein. In Abschnitt B des Vertrages sagen die Eheleute, dass der Betrieb des Ehemannes beim Zugewinnausgleich bei Beendigung der Ehe außer dem Tod eines Ehegatten nicht berücksichtigt werden soll. In Abschnitt C schließen die Eheleute gegenseitig die Berechtigung nach 1357 und die Verfügungsbeschränkungen nach 1365 und 1369 aus. Beantragt zur Eintragung ins GRR werden nur die Anträge aus Abschnitt C. Muss der "Betriebsausschluss" ohne Antrag eingetragen werden, hat der Notar den Antrag vielleicht vergessen oder soll das nicht eingetragen werden?
Antrag im Güterrechtsregister
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Raucherin -
14. Februar 2007 um 09:58
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Hallo!
Hab leider grade keinen HRP zur Hand und weiß deshalb nicht genau, ob der "Betriebsausschluss" überhaupt eintragungsfähig ist. Ich glaube aber eher nicht. Würd ich an Deiner Stelle mal im HRP nachlesen, der enthält eine sehr praktische Aufzählung (geht/geht nicht).
Wenn's nicht geht: Problem gelöst.
Wenn's eintragungsfähig ist: Nicht ohne Antrag eintragen! Ich würde den Notar dann entweder anrufen und nachfragen oder bei der Eintragungsmitteilung darauf hinweisen, dass diesbezüglich kein Antrag gestellt wurde. -
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Weder weiß ich das noch hatte ich das bisher, würde aber vorschlagen, zusammen mit dem Paragraphen jeweils dessen Überschrift einzutragen.
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Ich hätte mal eine andere Frage, bei der ich zu keinem Ergebnis komme, wieviel kostet eigentlich eine Eintragung im Güterrechtsregister aufgrund eines Ehevertrages. OK, ich nehme das Gesamtvermögen als Wert und dann? Ich wäre über Hilfen dankbar..
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Da kann ich mal helfen. Mit dem GNotKG ist es eine Festgebühr geworden. Entweder KV 13200 GNotKG oder 13201, je nachdem, was es ist.
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Ja danke, super für die Hilfe!
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