Offene Beträge vor Ablauf WVP

  • :wechlach: Was tun wenn in 3 wochen die WVP ausläuft und von dem Arbeitgeber des Schuldners noch ein offener Betrag an den TH zu zahlen ist?

  • Wenn ich das mal überflugsartig richtig sehe, dann gibt es ja keine Regelung über das Ende des Treuhänderamtes. Demgemäß dürfte nichts dagegen sprechen, dass das Amt solange fortbesteht, bis er seinen Job erledigt hat. D.h. Restschuldbefreiung wird erteilt, Treuhänder bleibt aber im Amt, bis die zu verteilenden Beträge eingezogen und verteilt sind.

    Die gleiche Situation tritt ja auch auf, wenn nach neuem Recht ein Insolvenzverfahren länger als sechs Jahre dauert. Auch dann ist dem Schuldner m.E. RSB zu erteilen, ohne dass das Insolvenzverfahren deshalb notwendigerweise endet.

  • da es sich um pfändbare Beträge handelt, die in der WVP begründet sind, kann und muss der TH diese beitreiben, notfalls gerichtlich, HK 292 RdNr. 3,

    ansonsten @chick :zustimm:

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Die gleiche Situation tritt ja auch auf, wenn nach neuem Recht ein Insolvenzverfahren länger als sechs Jahre dauert. Auch dann ist dem Schuldner m.E. RSB zu erteilen, ohne dass das Insolvenzverfahren deshalb notwendigerweise endet.[/quote]

    Wohl nicht, WVP endet, RSB aber erst mit Beendigung Verfahren.

    D. h., Abtretung Einkommen ist ausgelaufen, da diese nur für sechs Jahre,
    RSB kann aber erst erteilt werden, wenn keine Versagungsgründe vorliegen oder geltend gemacht werden können, nach § 290 InsO können im Schlusstermin aber Versagungsanträge gestellt werden, was nun?????:gruebel:

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