Inhalt Beschluss?

  • Hallo an alle Inso-RPfls!

    Gibt es eine Vorschrift, was alles in einen Insobeschluss rein muss? Bzw. ist meine Meinung richtig?
    Als Registerrechtspflegerin hab ich einen Ablehnungsbeschluss mangels Masse für eine GmbH vorliegen.
    Im Beschluss heißt es:
    In dem … der im Handelsregister des Amtsgerichts unter eingetragenen XY GmbH, B-Dorf werden …

    Auf meinen Hinweis, dass zum einen B-Dorf aufgrund der Zurückweisung der Sitzverlegung dorthin falsch ist und A-Stadt richtig wäre und ich gerne einen um Registergericht und Registernummer ergänzten Beschluss hätte erhielt ich genau den gleichen lückenhaften Beschluss erneut übersandt.
    Immerhin meiner Anforderung eines Rechtskraftvermerks wurde mittels handschriftlichem, nahezu unlesbaren, Gekricksel nachgekommen.

  • Mein Vorschlag: Ziehe die Inso-Akte hinzu und trage im HR die Auflösung infolge der Ablehnung mangels Masse ein, wenn die Identität sicher ist. Auf den Beschlussinhalt kommt es nicht so an. Wichtig ist die Eintragung auch als Warnung für den Rechtsverkehr. Ich habe 20 Jahre HR-Sachen bearbeitet und bin nun Inso-Rpfl.in. Ich kenne das Problem in beiden Abteilungen. Beim InsO-Antrag wollen die Geschäftsführer in der Regel nicht den tatsächlichen Firmensitz und die Firma angeben, weil niemand etwas wissen soll von der Insolvenz am alten Ort. Ich bin nun dazu übergegangen sämtliche alten und neuen Firmierungen und Sitzverlegungen in die Beschlüsse aufzunehmen - wenn ich sie aus dem HR-Auszug ersehen kann, damit möglichst viele Gläubiger von der Insolvenz wissen.
    Die Richter machen sich dabei aber nicht so viel Mühe - was ja auch nicht zwingend ist. Eine Beschlussberichtigung kannst Du meiner Meinung nach nicht verlangen, wenn der Richter nach der Akte entschieden hat.

  • Da das Verfahren bis einschleißlich des EÖB`s in Ri Zuständigkeit liegt, nehme ich es so, wie es kommt. Korrigiert denn "mein" Richter meine Beschlüsse ?? Bestimmt nicht

  • Bei uns wird durch die Richter in der Regel vor der Eröffnungsentscheidung der Auszug aus dem Register abgefordert. Geht sehr schnell, da Register im selben Haus ist. Registerbezirk und InsO-Bezirk sind gleich.:)

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