Onlinebanking durch Betreuer

  • Mal wieder eine Frage für eine Kollegin:


    Wie handhabt ihr das eigentlich, wenn Betreuer die Konten des Betreuten über Onlinebanking führen wollen? 
    Dürfen die das?  
    Wie läuft das mit der Rechnungslegung ("normale" Kontoauszüge auf Papier gibt es dann ja nicht mehr)? 
    Teilweise verlangen ja die Banken für das Onlinebanking (wegen der angeblichen schwierigeren Kontrolle der Verfügungsbeschränkung) die allgemeine Ermächtigung nach § 1825 BGB (wegen der 3.000 EUR-Grenze). Erteilt ihr die dann?

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Ich führe sowohl mein Dienstkonto als auch die privaten Konten online und erhalte trotzdem für alle Konten die üblichen Kontoauszüge in Papierform.

    Sämtliche Buchungs- und Grundgebühren sind mit der Vereinbarung des Online-banking gesunken.

  • Ich führe sowohl mein Dienstkonto als auch die privaten Konten online und erhalte trotzdem für alle Konten die üblichen Kontoauszüge in Papierform.

    Sämtliche Buchungs- und Grundgebühren sind mit der Vereinbarung des Online-banking gesunken.

    Das wird aber wohl von verschiedenen Banken unterschiedlich gehandhabt. Konkret geht es um den Fall, das keine Auszüge auf Papier mehr vorgelegt werden können, sondern nur noch Ausdrucke von Online-Kontoauszügen (zumindest habe ich es so verstanden).

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Einige Betreuer in meinem Bezirk führen die Konten der Betreuten mit Online-Banking. Eine allgemeine Ermächtigung haben die Banken bei uns noch nie gefordert und ich würde sie auch nicht erteilen.
    Von dem Problem habe ich schon häufiger gehört, aber da nicht alle Kreditinstitute die Ermächtigung fordern, scheint die Kontrolle ja nicht so ein großes Problem zu sein. Ist vielleicht auch ein Problem, das nur bei einzelnen Banken auftaucht (aufgrund der internen Organisation) oder ein Versuch, sich um die Kontrolle zu drücken, denn dadurch entsteht sicher ein erheblicher Aufwand bei den Banken.

    Wir haben ja einiger User hier, die sich mit den Bankinternen Abläufen besser auskennen, vielleicht kann jemand von denen etwas Licht ins Dunkel bringen.

  • Banken weisen explizit darauf hin, dass der Onlineausdruck technisch möglich ist, vom Finanzamt aber nur Original Ausdrucke akzeptiert werden. Hier im Büro wird alles online erledigt, aber die Ausdrucke werden dem Finanzamt im Original vorgelegt. Ist ein Muss. Aber sicher ist es für Betreuer und Banken bequemer (und billiger), Kontoauszüge am heimischen PC zu drucken.

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