Nur am Rande:
500,- Euro netto liegt deutlich oberhalb dessen, was hier für Wirtschaftsprüfer bei Gerichtsgutachten bezahlt wird (werdn kann), selbst wenn der JVEG-Stundensatz mit Zustimmung einer Partei heraufgesetzt wird. Und auch bei Anwaltsrechnungen mit vereinbarten Stundensätzen wird die 500,- Euro-Schwelle (netto) nicht sehr häufig geknackt.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH