Zustellung auf Ersuchen von Marokko

  • Hilfe !!
    Ich habe hier ein ganz eiliges Zustellersuchen von Marokko.Dort ist offensichtlch am 26.02.2007 ein Termin.
    Habe leider noch überhaupt keine Ahnung von der ZRHO.
    Der Antrag kam über das Justizministerium und das LG zu mir ans AG, soweit so gut.
    Ich habe ein Anschreiben des Justizministeriums von Maroko an unser Ministerium in französisch und jeweils 2 Schriftstücke in französisch und arabisch, wobei ich davon ausgehe, dass diese Schriftstücke identisch sind.
    Herausgefunden habe ich bereits, dass das Ersuchen in französisch oder dt.abgefasst sein müssen.
    Leider kann ich kein französisch und weiss daher nicht, ob die Zustellung förmlich oder formlos erfolgen soll (gibt es hierfür Vordrucke?). Sehe ich das richtig, dass ich bei förmlicher Zustellung keine dt. Übersetzung brauche, sondern das französisch und arabische Schriftstück zustellen kann?
    Nach erfolgter Zustellung fülle ich bitte welches Formular aus?
    Oder teile ich die Zustellung lediglich über das LG an das Ministerium mit und die erteilen dann den Zustellungsnachweis?

    Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.

  • Hallo,
    also, ich denke, Du brauchst auf alle Fälle die DIN A5 Blattsmmlung "ZRHO".
    Da würde ich zuerst im Länderteil schauen, wo steht, dass, wie Du schon gesagt hast, das Ersuchen in deutscher oder französischer Sprache abgefasst sein muss.
    Darüber hinaus ist als nächste wichtig, dass nach dem Haager Übereinkommen, dass lt. Länderteil auch für Marokko gilt, es entweder eine förmliche oder formlose Zustellung gibt (§ 67 ZRHO). Da aber keine Übersetzung vorliegt, kann nur eine formlose Zustellung erfolgen (§ 71 ZRHO, Umkehrschluss); die forml. ZU ist nur bei Annahmebereitschaft des Empfängers zulässig, keine Ersatzzustellung; § 68 ZRHO, d.h. entweder DU, der JWachtmeister oder GVZ müssen los, bzw. Du lädst und handelt nach 69 III ZRHO, worüber ein Protokoll aufgenommen werden sollte (mach ich immer :"aktenkundig"), wenn's Erfolg hat : Vordruck ZRH 2 oder 3 , § 75 ZRHO,
    ansonsten, d.h. wenn's scheitert : s. Länderteil Marokko Ziff. 3, musst Du nun die Übersetzung selbst besorgen und kannst dann förmlich zustellen :
    Nachweis gem. Vordruck ZRH 4
    - ich würd' das Ding gleich versuchen, formlos zuzustellen, wenn Du's übersetzen lassen und förmlich zustellen willst, hältst Du den Termin nie,
    Die ZU-Nachweisse werden auf jeden Fall von Dir unterschrieben !

  • Vielen Dank erstmal.
    Ich sitze hier echt auf heissen Kohlen.
    Macht es denn überhaupt noch Sinn zuzustellen?
    Denn der Zustellnachweis, vorausgesetzt Zustellung klappt, wird in Marokko erst nach dem Termin ankommen.
    Ich weiss ja auch gar nicht, wie die Zustellung beantragt wurde, da der Antrag nur in französisch vorliegt.
    Hätten die nicht auch einen Vordruck verwenden müssen.
    Muster ZRH 1 gilt für Marokko nicht, oder?
    Ich habe aber auch nichts entsprechendes gefunden.
    Ich denke aber, dass es so einen Mustervordruck geben müsste, denn sonst wäre es ja Unsinn zuzulassen, das der antrag auch in französisch gestellt werden kann.
    Muss ich bei der formlosen Zustellung neben dem Hinweis der Annahmeverweigerung auch auf § 59 Abs. 4 ZRHO hinweisen?

    Oh je, ich verfluche die ZRHO :)

  • Meine Erfahrung ist, dass unsererseits die wildesten ausländ. Ersuchen erledigt werden (müssen), während bei unseren ausgehenden Ersuchen Filigranjuristerei durch die Justizverwaktuung an den Tag gelegt wird und ggf. Punkt und Komma moniert, that's life !
    Der Hinweis auf 59 ZRHO kann nicht schaden.
    Ggf. kann das Erledigungsstück auch vorab gefaxt werden (hab' ich auch schon in knappen Fällen gemacht).
    Mir fällt ein, dass auf einer Seite von nrw-justiz (genaue Bezeichnung ist entfallen) eine Übersetzungsliste der wichtigsten gebräuchlichen Bezeichnungen eingestellt war, vielleicht findest Du die und kannst Dir selbst weiterhelfen.
    Ich würde die formlose ZU versuchen, entweder selbst hinfahren oder einen Wachtmeister schicken, dann hast Du innerhalb der Zeit alles mögliche versucht. Ich kann Dir mal ein Protokoll zur Weiterbearbeitung anhängen.
    Viel Spass

  • Prima, vielen Dank.
    Die Übersetzungshilfen hatte ich auch schon gefunden. Aber es kann doch wirklich nicht sein, dass wir hier übersetzen müssen, oder?
    Da muss es doch auch amtliche Vordrucke geben.

    Aber wie Du schon festgestellt hast, wir scheinen die Auslandszustellungen viel zu genau zu nehmen.

    Vielen Dank nochmal!

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