Hallo zusammen,
in einer Sache kann das gericht die klage nicht an die Gegnerin zustellen. Unsere Gegnerin ist eine GmbH.
Alle uns von der GmbH bekannten Adressen scheien nicht mehr zu stimmen.
Die Adresse der Geschäftsführerin ist mir bekannt. kann ich dem gericht schreiben, dass die klage bei der geschäftsführerin zuzustellen ist, weil die GmbH nicht mehr auffindbar ist?
liebe n gruß an alle hier
Zustellung Klage an GF einer GmbH?
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Anton79 -
20. Februar 2007 um 16:24
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Ich würde sagen ja. Wenn an die GmbH nicht zugestellt werden kann, dann wird an den Herrn Max Mustermann als GF der xyz GmbH zugestellt.
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Ich würde sagen ja. Wenn an die GmbH nicht zugestellt werden kann, dann wird an den Herrn Max Mustermann als GF der xyz GmbH zugestellt.
Genau so geht das. Kommt bei uns oft vor. -
Ja, genauso geht das. Machen wir hier auch so.
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danke! isdt doch ne normale ersatzzustellung nach ähhh mmmh! mist hab den §§ nicht mehr im kopf
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Da kann ich mich nur anschließen, hatten wir auch schon öfter.
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danke! isdt doch ne normale ersatzzustellung nach ähhh mmmh! mist hab den §§ nicht mehr im kopf
§ 170 ZPO vielleicht? -
Bei uns wird das ebenfalls so gemacht.
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Ich würde aber mal mit dem Kläger über die defacto Erfolgsaussichten sprechen.
Sicher kann man an den GF zustellen, die Frage ist allerdings, was ein Titel gegen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung bringen soll, wenn die nur noch aus dem GF besteht. U.U. kann man noch an die "nicht erbrachten" Einlagen, aber die sind doch meistens schon eher weg.
Da könnnte der Kläger auf den Gerichtskosten sitzen bleiben und sich einen schönen Titel an die Wand hängen.
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Vielfach wird eben auf die Titulierung gesetzt, weil, die Hoffnung stirbt ja immer zuletzt und die Verjährung bremst man auch aus. Es kann ja theoretisch sein, dass doch noch mal "die große Wende" kommt. Von einem starken Glauben leben ganze Berufszweige... [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/smiliegenerator/ablage/137/205.png]
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