Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Rechtsanwalt wurde außergerichtlich tätig und der Mandant hat die Gebühr gem. Nr. 2400 VV RVG bezahlt.
Im nachfolgenden Verfahren wurde PKH bewilligt.
Meine Frage:
Wie wird die bereits bezahlte Gebühr gem. Nr. 2400 angerechnet? Muss ich den angerechneten Betrag von der PKH-Vergütung abziehen?
für eure Hilfe.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!