Anrechnung Nr. 2400 VV RVG

  • Hallo!

    Ich habe folgendes Problem::gruebel:
    Rechtsanwalt wurde außergerichtlich tätig und der Mandant hat die Gebühr gem. Nr. 2400 VV RVG bezahlt.
    Im nachfolgenden Verfahren wurde PKH bewilligt.
    Meine Frage:
    Wie wird die bereits bezahlte Gebühr gem. Nr. 2400 angerechnet? Muss ich den angerechneten Betrag von der PKH-Vergütung abziehen?
    :confused:


    :dankescho für eure Hilfe.

  • Ich würde sagen: Yep, Absatz IV Vorbemerkung 3.

    Ich habe jetzt auch so einen Fall, da soll der RA das von der PKH-Gebühr abziehen, falls nicht, gibts Beschluss.

    Mein Bez-Rev vertritt i.Ü. die Meinung, dass die Gebühr auch anzurechnen ist, wenn sie entstanden ist, unabhängig davon, ob der Anwalt die geltend gemacht hat.

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