Anerkennturteil, Vollstreckung

  • Der Beklagte wurde durch Anerkenntnisurteil zur Erteilung einer Auskunft über sein Vermögen verurteilt. Tut dies aber nicht. Wir haben Festsetzung eines Zwangsgeldes beantragt. Das Gericht fordert nun die Vollstreckungsunterlagen.

    Die Frage ist, was für Unterlagen soll ich den einreichen? Das AU hat ja das Gericht. Hat jemand vielleicht sonstige Tipps, was ich am besten unternehmen kann, damit er die Auskunft erteilt?


    Dankeschön!

  • Vorzulegen sind Titel, Klausel und Zustellung, auch wenn das Prozessgericht als Vollstreckungsgericht das Urteil aus den eigenen Akten selbst sieht. Die vollstreckbare Ausfertigung des AU mit ZU - Nachweis muss erteilt sein und vorgelegt werden.

  • Zitat von Sina

    kann man ihn denn sonst nicht auf anderem Wege dazu bringen, die Auskunft zu erteilen?


    Vielleicht. Ich könnte vier große, kräftige Polen vermitteln. Hilft vielleicht etwas. ;) Ansonsten: Wenn er nicht will, dann geht nur die Vollstreckung.

    Freezer

  • Zitat von Manfred

    Versuchs mal bei Moskau - Inkasso, obwohl :gruebel: da könnte es Probleme mit der Sprache geben.



    Hab' ich was verpasst? Ich dachte immer, das wäre kein Problem, weil die Schuldner die Mitarbeiter dieses Büros auch so verstehen?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Zitat

    Hab' ich was verpasst? Ich dachte immer, das wäre kein Problem, weil die Schuldner die Mitarbeiter dieses Büros auch so verstehen?


    Was Zahlungen betrifft schon. Fraglich ist nur, ob die hier die geforderten Auskünfte entgegennehmen können. Andererseits, eine kleine Motivation hat noch nie geschadet :teufel: .

  • Die können schon deutsch, zumindest der Typ der fragt. :D Die anderen sind ja nur die Meinungsverstärker. Irgendwann gabs dazu doch auch mal eine Reportage im TV.

    Freezer

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