Betreuter als Arbeitgeber für Begleitpersonen?

  • Was prüfst du denn bei diesen Besuchsbetreuungen "formal"?
    Liegt eine Anmeldung bei der Rentenversicherung vor oder heißt "formal" nur, das ein Beleg für die Ausgabe vorhanden ist??




    Letzteres trifft zu, wird zumindest bei uns am Gericht so gehandhabt.

  • Hallo liebe Mitstreiter,

    ich habe hier einen Antrag auf Erteilung einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung vorliegen für mehrere Abreitsbverträge, welche abgeschlossen werden sollen durch den Betreuer im Namen des Betreuten als Arbeitgeber im Rahmen eines persönlichen Budgets.
    Der Betreute ist geistig behindert und kann seine Handlungen nicht eigenständig überblicken. Im Sozialrecht gibt es die Möglichkeit ein persönliches Budget zu beantragen, welches dem Betreuten dann ermöglicht Arbeitsverträge abzuschließen mit Personen, die ihm im täglichen Leben helfen zbps beim Einkaufen o.ä.

    In meinem Fall sollen 3 Arbeitsverträge abgeschlossen werden (Kündigungsfristen sind die gesetzlichen). Ich kann hierfür keinen Genehmigungstatbestand finden, so dass ich eigentlich zu dem Schluss komme, dass hier keine Genehmigung erforderlich ist aber irgendwie sträubt sich bei dem Ergebnis alles in mir :eek::confused::gruebel:

    Vielleicht hatte jemand schon einen ähnlichen Fall und kann mir weiterhelfen?

    Vielen Dank.

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