• Ich habe das Thema mal in den Betreuungs-Bereich verschoben. Ulf, Admin

    Hallo,
    hier wachsen die Windkrafträder in die Höhe und vermehrer sich in ungeahnten Ausmaß. Da die Stromversorger sich weigern Ihr Netz für die größerer Kapazität auszubauen, haben sich die Bürgerwindparks zusammengetan und lassen untererdisch Kabel bis zur nächsten Einspeisestation verlegen.

    Einige der Landwirte, über deren Höfe die Leitungen verlegt werden, stehen unter Betreuung. Regelmäß erhalten die Betroffenen von den Windparkbetreibern lediglich 250,00 EUR. Würde Euch eine solche Gegenleistung für die Verlegung genügen?

  • hmm...also ganz ehrlich...nicht wirklich...entweder eine laufende gegenleistung oder eine höhere einmalzahlung, ist ja im endeffekt eine dienstbarkeit, die da in anpruch genommen werden soll, welche sich die betreiber grundbuchrechtlich absichern lassen sollten, da sonst der eigentümer ganz fix "nö" sagen könnte und den kabeleigentümer zum verlegen zwingen könnte...oder der käufer des grundstücks und so wieter und so fort

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