Wie seht Ihr das:
Kann man eine Ausnahme von § 9 VBVG zulassen wegen der MWST-Erhöhung zum 01.01.2007?
Die Berufsbetreuer können gemäss § 9 VBVG alle drei Monate ihre Vergütung abrechnen für diesen Zeitraum. Wenn die Betreuung mitten im Jahr begann und es kein Altfall ist, so kann also eigentlich nicht zum 31.12.2006 abgerechnet werden.
Manche Steuerberater meinen aber, dass wegen der Änderung des Mehrwertsteuersatzes unbedingt zum 31.12.2006 abgerechnet werden muss.
Kann man ausnahmsweise eine Zwischenabrechnung zum 31.12.2006 zulassen?
§ 9 VBVG Ausnahme wg MWST-Erh.?
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schmetterling -
23. Februar 2007 um 08:50
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Steuerrechtliche oder Buchhaltungstechnische Belange interressieren mich, so hart das klingen mag, im Rahmen von § 9 VBVG überhaupt nicht.
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Kommt für mich nicht in Frage, das Gesetz sieht auch keine Möglichkeit vor, eine Ausnahme zu machen.
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Bei uns wurde das auch versucht, es war zum Erbarmen. Hatte ich aber nicht.
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siehe auch dazu OLG München Beschluss v. 04.07.2006, 33 Wx 117/06 = nicht zulässig.
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Was spricht denn dagegen, wenn der Betreuer in seiner Abrechnung die umsatzsteuerpflichtigen Beträge in 16% und 19 % aufschlüsselt?
Das kann er dann auch unter Einhaltung der Frist des § 9 VBVG machen - so ist für alle die Quotelung ersichtlich.
Wozu also eine Zwischenabrechnung???
Käthi -
Was spricht denn dagegen, wenn der Betreuer in seiner Abrechnung die umsatzsteuerpflichtigen Beträge in 16% und 19 % aufschlüsselt?
Das kann er dann auch unter Einhaltung der Frist des § 9 VBVG machen - so ist für alle die Quotelung ersichtlich.
Wozu also eine Zwischenabrechnung???
. Eine Ausnahme ist insoweit nicht durch § 9 VBVG gedeckt.
Hier haben es alle Betreuer wie oben beschrieben geregelt. Die Abrechnung wurde zum normalen Abrechnungszeitraum eingereicht und mit einem Zusatz für die unterschiedlichen Steuersätze versehen. Der Zusatz ist anscheinend auch teilweise in den Abrechnungsprogrammen der Betreuer enthalten. -
Was spricht denn dagegen, wenn der Betreuer in seiner Abrechnung die umsatzsteuerpflichtigen Beträge in 16% und 19 % aufschlüsselt?
Nix ! "Unsere" Betreuer machen das auch so. -
Diese Verfahrensweise sollte sich eigentlich schon aufgrund des gesunden Menschenverstandes erschließen.
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...schon aufgrund des gesunden Menschenverstandes erschließen.
Genau da steckt ja das Problem. -
Super, ich danke Euch!
Käthi hat genau die richtige Lösung, die, wie juris 2112 so nett schreibt, sich schon aufgrund des gesunden Menschenverstandes erschließen sollte.
Besonderen Dank für die Fundstelle von Himmel 1963!
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