Erbrecht eines "Nekis" nach Tod des Opas

  • Hallo Leute,

    habe da ein kleines Problem mit dem Erbrecht.
    Habe ein nichteheliches Kind, dessen Vater vor der Änderung des Erbrechts (!.4.98) verstorben ist. Damals hatte er also nur einen Erbersatzanspruch. Nun ist der Opa des Kindes verstorben und ein Angehöriger hat einen Erbschein beantragt. Lebt nun die Erbenstellung auf (§ 1924 Abs. 3 BGB nach dem Opa), da ja der Erbfall nach dem 01.04.1998 erfolgt ist oder bleibt sie aufgrund des früheren Todes des Vaters des Kindes weiterhin nicht existent?

    Vielen Dank!

  • Hallo juris,

    dass hatte ich mir ja fast schon gedacht. Allerdings war ich mir aufgrund dieser "blöden" Konstellation nicht ganz sicher ob ich ausschließlich auf den Erbfall abzielen kann. Hätte ja sein können das irgendeine Entscheidung vorhanden wäre, die einen solchen Fall anders regelt.

    Vielen Dank.

  • Das Gesetz stellt für die Geltung des alten oder neuen Rechts ausschließlich darauf ab, wann "der Erblasser" (und nicht der Vater) gestorben ist.

    Umgekehrt gilt natürlich das gleiche, wenn es um das Erbrecht der väterlichen Verwandtschaft im Verhältnis zu Verwandten des Kindes geht und das Kind bereits vor dem 1.4.1998 verstorben ist.

  • Ja, jetzt ist bin ich aber ein wenig sicherer als vorher in meiner Entscheidung. Hatte vorher einfach nur die Befürchtung nen falschen Erbschein zu erteilen (da ich so einen Fall noch nicht hatte).

    Vielen Dank!!!

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