Raten noch nicht gezahlt - PKH trotzdem verdient?

  • 13: Gute Besserung!

    @jojo: Wenn man weiß, dass die gesetzliche Grundlage fehlt, kann man sich die Bevollmächtigten möglicherweise auf diese Art ziehen :wechlach:

    LGS

  • :daumenrau Jetzt hatte ich heute gleich die nächste PKH auf meinem Haufen ;) und der PB will seine PKH verzinst haben.



    Zinsen gibt's nicht. Bin immer kommentarlos davon ausgegangen, dass der RA sich geirrt/versehentlich den falschen Vordruck erwischt hat (ich glaube noch an das Gute im Menschen:D) und habe ohne weitere Begründung ohne Zinsen festgesetzt. Hat auch nie einer nachgefragt oder sich beschwert.

  • Jetzt hatte ich heute gleich die nächste PKH auf meinem Haufen ;) und der PB will seine PKH verzinst haben. Ich habe bald 'nen Rappel bekommen, weil ich unter RVG dazu nix finde. Unter BRAGO ging es wenigstens aus der Kommentierung zu § 128 hervor, dass es nix Zins für PKH gibt .. und mein Bauchgefühl sagt mir auch, dass sich das wahrscheinlich unter RVG nicht geändert hat.

    :confused: Habe ich nur etwas überlesen/-sehen, oder gibt es da noch eine Regelungslücke? Habt ihr das schon geprüft?



    Das Thema mit der Verzinsung hatten wir schon mal, ich hatte hier meinen Standard-Abweisungsbeschluss eingestellt, der auch für Kosten nach dem RVG gilt (siehe #19):
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=6265

    Treffen Einfalt und Gründlichkeit zusammen, entsteht Verwaltung.


    (Oliver Hassenkamp)


  • Ich gehe mal davon aus, das Ding ist nicht urheberrechtlich geschützt?



    Nein, habe ich selber erdacht, kannst Du gerne übernehmen.

    Ist aber eine coole Idee, mir in Zukunft meine Beschlüsse urheberrechtlich schützen zu lassen. Dann versteigere ich sie bei E*** und bessere mir damit mein mageres Gehalt auf. :D

    Treffen Einfalt und Gründlichkeit zusammen, entsteht Verwaltung.


    (Oliver Hassenkamp)


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