Hi,
ich habe so selten Fälle von PKH mit Ratenzahlung, dass ich euch jetzt mal was fragen muss.
Kläger bekommt PKH bewilligt, Raten werden festgesetzt. Kläger gibt (dann) an, dass sich seine Verhältnisse verändert haben, worauf Raten ausgesetzt werden (auf Deutsch: gezahlt wurde bis heute nix).
Seine wirtschaftlichen Verhältnisse sind seit Monaten ungeklärt, Verfahren zwischenzeitlich beendet.
Gehe ich Recht in der Annahme, dass Anwalt, der ja beigeordnet geblieben ist, seine PKH trotzdem verdient hat?
Bei uns tritt an die Stelle der Rechtspfleger der Richter und es ist einfach kein großer Druck da, den Kläger zur Ratenzahlung zu verpflichten bzw. ihn davon zu entlasten.
Bin für eure konstruktiven Beiträge - wie immer - sehr dankbar.
LG
Susa