Beschwerde nach 1 Jahr.

  • Stimmt Ernst P, da lege ich im Hinblick auf den 9 ArbGG in der Tat großen Wert drauf. Et gibt nix schöneres als eine rechtskräftige Entscheidung. Die macht dann weniger Arbeit.

    Und ich gucke mir in der Tat jedes noch so krause Renovierungsgesetz an, ob da nicht eine Änderung eingetreten ist.

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