PKH Aufhebung + Einziehung der offenen Raten

  • Die PKH Bewilligung wurde aufgehoben, da den Ratenzahlungen nicht nachgekommen wurde. Nun wurde die Akte dem Kostenbeamten vorgelegt um den noch offenen Betrag einzuziehen (Sollstellung). Dieser erklärt, dass wäre nicht möglich da ein solcher Posten in dem Programm Jukos nicht vorgesehen sei. SOS! :(
    Das kann doch nicht sein, oder? :confused: Die offenen Beträge werden doch wie Gerichtskosten eingezogen.

    Wie wird das an anderen Behörden gehandhabt welche auch mit Jukos arbeiten?

  • Die Kosten werden wie ganz normale Gerichtskosten eingezogen. Ich weiß nicht, was da nicht gehen soll. Ich habe auch keine Ahnung, wie unser Programm heißt (um die Arbeit der Udg`s kümmere ich mich nicht). Notfalls muss das über den Bezi laufen und der soll den Udg`s mal eine Unterweisung geben.

  • Da gibt es Nr. 0570 = Nr. 4.6 DB-PKHG Einforderung Ratenrückstand
    ( wäre vorher gegangen ) und Nr. 9007 = Entschädigung Rechtsanwälte.

  • Dieser erklärt, dass wäre nicht möglich da ein solcher Posten in dem Programm Jukos nicht vorgesehen sei. SOS! :(



    Interessanter Ansatz: Ich wende ein Gesetz nicht an, weil mein Programm das nicht kann...:gruebel:

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • In "meiner" Anbindung zu Jukos gibts da den Punkt Folgeanweisung, "Umwandlung PKH in Kosta-Konto" und gut ist.

    Mir scheint da das Problem weniger die Weichware zu sein :gruebel:

  • Dieser erklärt, dass wäre nicht möglich da ein solcher Posten in dem Programm Jukos nicht vorgesehen sei. SOS! :(



    Interessanter Ansatz: Ich wende ein Gesetz nicht an, weil mein Programm das nicht kann...:gruebel:



    Dachte ich mir auch, die Vfg vom KB lautete: der Geschäftsstelle z.w.V. Dort herrschte totale Verwirrung sodass ich die Akte bekam. Werde mit meinem neuen Wissen von hier [Danke an alle], mit dem KB auseinandersetzen.

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