Sicherung/Fürsorge

  • Ich muß heute wahrscheinlich zum ersten Mal in die Wohnung eines Erblassers und wollte mal wissen, ob ich da was bestimmtes beachten muß.
    Die Nachlasspflegschaft ist zwar schon vor einer Woche eingerichtet worden, jedoch ist der Pfleger noch nicht zur Verpflichtung gekommen und konnte bisher auch nicht telef. erreicht werden. :mad: Nun hat heute das Ordnungsamt angerufen, daß dort bei der Begehung der Erblasserwohnung ein Fenster aufgelassen wurde und nun macht der Vermieter Theater, weil das Fenster noch auf ist. Da sich die Schlüssel alle bei uns befinden muß ich nun wohl raus, um dieses blöde Fenster zu schließen.:teufel:

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

    Spendenaufruf

  • Das werde ich auf jeden Fall. Es dürfte doch auch ein F-Richter sein, oder. ;) Ist nämlich mein Mann. Ich dachte ich mache dann einen Vermerk a la
    "Sind heute, bla bla, in die Wohnung soundso zum Schließen des Fensters daundda. Nach Schließung des Fensters wurde die Wohnung wieder verlassen und verschlossen.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

    Spendenaufruf

  • Wenn die Möglichkeit besteht, sollte auch ein Schutz für die Nase mitgenommen werden, denn - auch wenn ein Fenster so lange geöffnet war - kann es noch unangenehme Gerücke geben.
    Sollte der Erblasser in der Wohnung verstorben und erst nach Tagen gefunden worden sein, ist die Stelle, wo er zuletzt gelegen hat, nicht gerade ein angenehmer Anblick.

  • Uhu
    Brrr, das hört sich ja furchtbar an. Der Erblasser ist aber im Krankenhaus gestorben, ich hoffe daher der Geruch hält sich in Grenzen.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

    Spendenaufruf

  • Zitat von Mel

    Uhu
    Brrr, das hört sich ja furchtbar an. Der Erblasser ist aber im Krankenhaus gestorben, ich hoffe daher der Geruch hält sich in Grenzen.



    Ich habe lediglich aus Erfahrungen gesprochen.
    Bei einer Nachlasssicherung wird auch die Stromversorgung zum Kühlschrank unterbrochen. Was dann dort passiert, würde einem Bio-Institut als Brutstätte mit guten Nährböden sehr erfreut stimmen.

    Wie § 21 BGB auch schon angesprochen hat, sollten Latexhandschuhe nicht vergessen werden.

    Gegen Gerüche nehme ich China-Oel.

    Ich wünsche Dir jedoch, dass es nicht so schlimm wird.

  • Danke für die Tipps. So eine Ausrüstung werde ich mir wohl mal ins Büro legen. Behelfsweise müssen dann heute mal ne Plastiktüte und mein Parfum ran.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

    Spendenaufruf

  • Ich habe mich - auch aus Zeitmangel - stets erfolgreich dagegen gewehrt, selbst in die Wohnung zu gehen. Das ist m.E. Aufgabe der Polizei (die ich nach Landesrecht um Amtshilfe ersuchen kann) oder eines Nachlasspflegers.

    Warum gehst du selbst in die Wohnung ?

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Polizei hört sich gut an, schließlich könnte ja einer Schmuck oder Geld in die Wohnung verbracht haben (entfällt, wenn Wohnung im oberen Bereich des Hauses).
    Mein Tipp für die Nase: Ein Taschentuch mit 48 12 oder so ähnlich.

  • @ the Bishop
    Bisher brauchte ich auch noch nie in die Wohnung. Normalerweise macht die erste Sicherung bei uns auch das Ordnungsamt oder die Polizei. So war das auch in diesem Fall. Das Ordnungsamt hat eine Wohnungsbegehung gemacht und die wichtigsten Papiere und Dokumente (Sparbücher, Kontokarte etc. pp) gesichert und mit den Schlüsseln zur Wohnung uns zur Einleitung einer Nachlasspflegschaft übergeben, da keinerlei Verwandte bekannt sind und auch kein Testament gefunden wurde. Leider haben sie beim Verlassen der Wohnung vergessen ein Fenster zu schließen, was der Vermieter gar nicht so lustig fand. Der schon bestellte Nachlasspfleger war nur noch nicht zur Verpflichtung da und auch nicht zu erreichen, so daß ich ran mußte.
    War auch ganz harmlos. Rein in die Wohnung, Fenster zu, raus aus der Wohnung. Durch das offene Fenster war auch schön frische Luft.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

    Spendenaufruf

  • Zitat

    Warum gehst du selbst in die Wohnung ?

    Ich finde das gelegentlich ganz einfach interessant und warum sollte ich immer im Büro hocken?

  • Das macht aber Spaß, vor allem, wenn der Nachlasspfleger unvorsichtig die Kühlschranktür öffnet und ihm das pure Leben entgegen kommt.:teufel: Der Blick war Gold wert.

  • Ja - "meine" Rpfl.-Anwärter im NL-Bereich finden die Tage, an denen Sie mal mit einem NL-Pfleger mitgehen dürfen, ganz toll - aber ich habe ein eher empfindliches Gemüt und von daher hat mir der Besuch (und Geruch / Anblick) im Rechtsmedizinischen Institut Hamburg damals gereicht...

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!