• Hallo liebe Kollegen,
    am kommenden Montag mache ich eine Ortsbesichtigung mit der Betreuerin. Wir schauen uns die Wohnung eines Betroffenen an. Laut Aussage der Betreuerin befinden sich in der Wohnung diverse antike Möbel, hunderte von Federzeichnungen, alte Bücher, Ansichtskarten, Kartenspiele etc. Der Betroffene hat keine Angehörigen. Die einzig bekannte Verwandte ist eine Cousine von Ihm, selber schon 90 Jahre alt. Der Betroffene wohnt mittlerweile im Altersheim und hat ganz schlimmen Alzheimer. Die Betreuerin fragt nun an, was mit den teilweisen wertvollen Sachen, vielleicht auch Sammlerstücken, geschehen soll. Irgendwo einlagern, oder über einen Auktionator versteigern lassen? Ein Teil seiner selbstgemalten Bilder hat die Betreuerin bereits mit ins Altersheim zum an die Wand hängen mitgegeben. Bin grad etwas ratlos...
    Hat jemand Erfahrungen gemacht?

  • Hier bietet es sich an, eine Kollegin oder einen Kollegen aus dem Nachlass zu befragen, zumal diese ihre Nachlaßpfleger kennen dürften, die mögliche Hinweise auf seriöse Auktionshäuser in dem Gerichtssprengel geben können.

  • Bevor Du irgendetwas veräußern lässt: Hast Du schon mal nach Testamenten geforscht? Vielleicht wurden ja einige der wertvollen Gegenstände schon vermacht.

  • @Manfred
    Dieser Gedanke ist mir auch schon gekommen. Eine Nachfrage beim hießigen Nachlaßgericht ergab, dass kein Testament vorhanden ist. Da der Betroffene weder eine Ehefrau, noch Kinder hat und sonstige Verwandte nicht bekannt sind. Von daher glaube ich auch kaum, dass er zu Hause ein Testament versteckt hat. Der Betroffene hat genug Geld zum Leben, also eine Versteigerung wäre nicht undbedingt nötig. Man kann natürlich auch einlagern und dann muß eben irgendwann der Nachlaßverwalter ran. Der Betroffene ist 79 Jahre alt und kann durchaus noch eine Weile leben. Meines Erachtens werden allerdings die Sachen durch jahrelanges einlagern auch nicht besser. Der Betroffene ist ein bekannter Mann in unserer Stadt und ich weiß auch nicht, welche Kreise es zieht, solche Raritäten zu Lebzeiten zu verscherbeln. Nicht dass ich vom Vormundschaftsgericht die Dumme bin, die eine solche Auktion noch genehmigt.
    Bin immer noch ratlos :confused:

  • Schönen guten Morgen !

    also meiner bescheidenen Meinung nach wäre es das Beste, das ganze Zeug erst mal irgendwo einzulagern.
    Da der Gute ja das Geld nicht braucht besteht kein Bedürftnis, die Sachen zu Geld zu machen, insbesondere dann nicht, wenn man sich dabei noch die "öffentliche Kritik" einfängt.
    Soll der mal so lange leben wie er will, die Sachen liegen ja gut. Wenn er dann das Zeitliche segnet kann das Nachlassgericht -falls erforderlich- einen Nachlasspfleger bestellen, der die Sachen dann weiter rumliegen läßt. Und wenn dann irgendwann mal wer erbt, dann kann der selber schaun, was er damit macht.
    So bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite, weil dir dann nie wer nachsagen kann, du hättest irgendwas "verschleudert". Was später mit den Sachen passiert kann dir ja egal sein, da bist ja nimmer zuständig.

  • Ich bin kein Vormundschaftsexperte, aber...

    Es geht doch um a) den Willen und b) das Interesse des Betreuten, sonst von niemandem. Das heißt, wenn der Betreute die Sachen mutmaßlich behalten will (wovon wir wohl ausgehen dürfen), dann würde ich sie derzeit nicht veräußern (lassen), wenn ich nicht muss. Nur wenn es Finanzprobleme gibt, käme m. E. eine Veräußerung in Betracht.

    Sicherheit über hinterlegte Testamente erlangen wir nur über das Geburtsstandesamt.

    Wenn die Sachen aus irgendwelchen Gründen veräußert werden müssten, wären mir Vermächtnisnehmer egal. Die haben schließlich auch keinen Anspruch darauf, dass der Erblasser selbst einen vermachten Gegenstand tatsächlich für den Vermächtnisnehmer aufbewahrt.

    Nachdem aber, wie von Dir bereits geschildert, Finanzprobleme nicht bestehen, würde ich eine Veräußerung nicht in Betracht ziehen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Frag mal beim Standesamt des Geburtsortes nach, ob da Testamente registriert sind. Ich hatte hier den Fall einer Betreuten (mittlerweile verstorben), die kinderlos und ledig war. Die hat ihre gesamten Bilder, etc. quer durch die Republik an Museen vermacht.

    Wenn Dein Betreuter nicht auf den Verkaufserlös angewiesen ist, und die Sachen wirklich alt und wertvoll sind: Wie wär´s mit Dauerleihgaben an Museen. Das kostet nichts, und das Eigentum bleibt den Erben erhalten. Damit sparst Du dann auch die Einlagerungskosten. Das Problem ist nur, willige Museen zu finden.

  • @Manfred
    an eine Leihgabe an Museen, daran hatte ich auch schon gedacht. Werde diesbezüglich mal mit der Stadt Kontakt aufnehmen. Das Einzige was mich an der ganzen Sache richtig ärgert ist, dass ich die Kündigung der Wohnung bereits genehmigt habe und die Betreuerin jetzt Druck macht und die Wohnung zum 01.03. aufgelöst haben will, da die Nachmieter schon in den Startlöchern stehen. Bei der Genehmigung zur Kündigung, wußte ich ja die ganzen Hintergründe noch nicht. Habe ehrlich gesagt auch schon ein schlechtes Gewissen diesem Mann gegenüber, dessen jahrzehntelangen kreativen Lebensmittelpunkt innerhalb von 4 Wochen aufzulösen. Muß nochmal mit der Betreuerin sprechen, dass man hier nix überstürzt. Der Betroffene hat doch Geld und könnte doch theoretisch die Wohnung auch weiterhin angemietet (ca. 350 € p.a.) behalten. Für wen soll hier gespart werden, sind doch eh keine Erben bekannt.

  • Die Sachen könnten aber auch einstweilen eingelagert werden. Das ist erheblich billiger, als die Wohnung zu halten. Warum macht die Betreuerin eigentlich Druck? Die hat doch die Kündigung selbst ausgesprochen.

  • Hallo Anja,
    ich würde die Einlagerung der Sachen, soweit dies finanziell darstellbar ist, auch dem Verkauf vorziehen. Die Unterhaltung der Wohnung dürfte für den Betroffenen teurer sein, als die Einlagerung. Es ist ja nicht nur die Miete zu berücksichtigen, sondern auch evtl. erhöhte Versicherungsprämien, da die Wohnung unbewohnt ist. Ferner müsste sich dort ja auch noch regelmäßig jemand um die Wohnung kümmern (Lüften, Heizung etc.). Ich könnte mir auch vorstellen, daß die Einlagerung sicherer ist als die Lagerung in der unbewohnten Wohnung. Die Sache mit der Leihgabe wäre natürlich die beste Lösung. Da sind die Sachen wahrscheinlich am sichersten untergebracht und Kosten fallen auch nicht so viele an.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

    Spendenaufruf

  • Also, ich habe mir heute die Wohnung angeschaut. Ist schon komisch, in den Sachen von fremden Menschen rumzuwühlen. Was mancher alles so aufhebt. So viele schöne Erinnerungen an alte Zeiten und wahrscheinlich auch die eigene Kindheit. Mit den antiken Möbeln bin ich mir echt unsicher, ob man die einlagern sollte oder ob man die besser verkauft. Die Einlagerungsgebühr wird nach Kubik bezahlt und dabei würden natürlich die großen massiven Möbel einen erheblichen Teil einnehmen. Was meint ihr denn? Ist schon alles sehr traurig. Das ein künstlerisch/kreatives Leben so dahinsiedet und letztendlich auf der grünen Wiese enden wird. Dieser Mann hinterlässt echt was für die städtische Kultur. Ich möchte nicht darüber entscheiden, was wichtig oder wertvoll ist und was weggeworfen werden kann. Ich weiß dass dieser Mann auf seiner letzten großen Reise nichts mitnehmen wird, aber ich kann auch nicht zu seinen Lebzeiten darüber befinden alles zu verscherbeln oder wegzuwerfen. Also wird eingelagert, sollen sich andere Leute später mal Gedanken darüber machen, was mit den Sachen geschehen soll, oder ggf. mit einem schlechten Gewissen quälen, dass eventuell wertvolles Kulturgut vernichtet wurde. Wenn die Betreuerin eingelagert und gelistet hat wird sie sich auch mit Ihren Fotos ans städtische Museum wenden, ob dort etwas benötigt wird, denke mal, das wäre auch im Sinn des Betreuten.
    Weiß zufällig jemand spontan, ob die Betreuerin bei der Wohnungsauflösung gesondert entschädigt werden kann? Bin grad etwas im Stress und habe keine Zeit nachzuschauen. Sie hat nämlich sämtlich einzulagernde Gegenstände zu fotografieren und zu katalogisieren. Schätze mal, dass sie dafür mit ihrem Ehemann mindestens 3 Tage à 8 Stunden brauchen wird und da wäre meines Erachtens auch eine gesonderte Entschädigung ok.

  • Hm, also für eine Erhöhung der Vergütung der Betreuerin sehe ich keinen Raum. Sie könnte doch aber einen Dritten gegen Vergütung mit der Wohnungsauflösung betrauen. So wie ich Dich verstanden habe, gibt das Einkommen des Betroffenen dies her. Wenn sie da nicht einen der Feld-,Wald- und Wiesenentrümpler nimmt, dann kann durch die Personen sicher auch die Katalogisierung vorgenommen werden.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

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  • Guten Morgen !

    Denke nicht, dass hier extra was geht, weil die Pauschale alle Arbeiten und Aufwendungen abdeckt.
    Wenn das der Betreuerin zu viel für zu wenig Geld ist, dann soll sie doch wen beauftragen, der das für sie macht. Bin mir sicher, dass bei Speditionen sowas angeboten wird.
    Oder sie soll halt mal extra Vergütung beantragen. Das lehnst Du dann ab und sie kann Beschwerde einlegen. Und schon is wieder wer anders zuständig (nämlich die schlauen Leute beim LG). Denke aber wie gesagt nicht, dass sie da Recht kriegen wird.

  • Zitat von Anja

    Habe ehrlich gesagt auch schon ein schlechtes Gewissen diesem Mann gegenüber, dessen jahrzehntelangen kreativen Lebensmittelpunkt innerhalb von 4 Wochen aufzulösen.



    Deine "Gefühle" in allen Ehren, aber nüchtern betrachtet, muss das nicht zwingend ein Argument für eine Einlagerung sein. Was soll denn mit einer Einlagerung erreicht werden? Letztlich verschiebt es nur die Auflösung. Der Betroffene ist im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten im Altersheim mit seinen Werken ausgestattet. Mehr kann er ohnehin nicht gebrauchen.

    Eine Einlagerung ließe sich doch nur dann rechtfertigen, wenn nach dem Tod vielleicht ein besserer Erlös erzielt werden würde oder die Gerüchteküche im Ort nicht angeheizt werden soll.

    Leihgabe wäre noch die eleganteste Lösung und vielleichj auch am ehesten im Sinne des Betroffenen.

  • Kai
    um hier irgendwelchen überstürzten Handlungen vorzubeugen, wird eingelagert. Wie schon geschrieben, aufgrund der Katalogisierung kann man später in Ruhe die entsprechenden Leihgaben auswählen. Bin nunmal ein sehr emotionaler Mensch und solche Schicksale gehen mir nahe, insbesondere wenn sich Parallelen zu privaten Erlebnisses finden. Jeder ist da nunmal anders, ich vermeide es, Leute nach Nummern abzuhandeln und letztlich mit Ihren Problemen und Sorgen aus dem Büro zu schmeissen. Oftmals reicht es schon, wenn man sich die Probleme mal anhört und einen kleinen vielleicht hilfreichen Tip gibt oder auch manchmal Trost ausspricht.

  • @ Anja

    Ich bin wahrscheinlich nicht so emotional, wie Du es bist (Abhärtung durch 3 Jahre Rechtsantragstelle), aber ich finde Deine Einstellung Klasse, weiter so. :daumenrau

  • Zitat von LuckyStrike

    aber nicht, dass Du selber mal ne grüne akte kriegst :)


    Wer jetzt, Anja oder ich? Mir ist nämlich schon schon ganz schwummrig zumute, und ich krieg´ dieses verdammte Grinsen nicht mehr aus meinem Gesicht.:D

  • Ich denke, es kann hier unter diesen Umständen durchaus im Sinne des Betroffenen sein, die Dinge zunächst einzulagern. Man darf unter "im Sinne des Betroffenen" m.E. eben nicht immer nur den wirtschaftlichen Sinn verstehen.

    Dieses gilt erst recht, wenn die Einlagerung zunächst wegen der Wohnungskündigung erfolgen muss, um übereilte Entscheidungen zu vermeiden!

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Zitat von Anja


    Jeder ist da nunmal anders, ich vermeide es, Leute nach Nummern abzuhandeln und letztlich mit Ihren Problemen und Sorgen aus dem Büro zu schmeissen. Oftmals reicht es schon, wenn man sich die Probleme mal anhört und einen kleinen vielleicht hilfreichen Tip gibt oder auch manchmal Trost ausspricht.



    Das unterschreibe ich Dir grundsätzlich auch :) , unabhängig von meiner Bemerkung.

    Ansonsten schiebe ich meine Bemerkung einfach auf eine andere Lebenseinstellung. Aber das führt zu weit und gehört nicht hierher. Belassen wir es einfach dabei ;)

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