PKH-Überprüfung

  • Hallo alle miteinander!

    Wir haben hier folgendes Problem und fragen uns, wie das woanders gehandhabt wird:

    Wir bekommen momentan die PKH-Überprüfungen für PKH's, die ab dem 01.01.2005 bewilligt wurden.
    Vom 1.1.2005- 31.3.2005 gab es höhere Freibeträge als jetzt. Wir fragen uns daher, welche Freibeträge nunmehr für die Überprüfung dieser Fälle gelten.

  • Meinst Du die Freibeträge, die der Partei zu verbleiben haben?

    Ich würde auf den heutigen Stand der Dinge abstellen ...

  • Es gelten die jetzt aktuellen Freibeträge. Deshalb: Wenn schon mal eine Ratenzahlung läuft und der Mandant von sich aus nichts sagt, würde ich mir überlegen, ob ich eine Überprüfung überhaupt mache. Es könnte ja auch sein, dass dann die Raten niedriger angesetzt oder ganz aufgehoben werden müssten.

  • Ich meine zu erinnert, dass maßgeblich die Freibeträge sein sollen, die zum Zeitpunkt der Bewilligung der PKH gegolten haben. Da hat glaube ich mal das OLG Hamm was zu entschieden. Aber mit einer Fundstelle oder einem fundierterem Wissen kann ich derzeit nicht dienen.

    Ich hingegen stelle immer auf die aktuellen Freibeträge ab. Alles andere ist nur unnötiger Aufwand. Schließlich sind ja die damaligen Beträge damals ganz schnell wieder geändert worden, da der Herr Gesetzgeber (ausnahmsweise) mal gemerkt hat, das er damit einen Bock geschossen hatte.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Jo, die aktuellen. Denn die werden ja erhöht, da sich die Lebenshaltungskosten erhöhen, insofern nur logisch (auch wenn sich das nicht ganz so dem Gesetz entnehmen lässt)

  • Ich habe gerade dieses Problem:

    PKHler hat gerade PKH ohne Raten. Ich überprüfe. Nehm ich die jetzigen Freibeträge, so komme ich auf Raten. Mit den alten Freibeträgen, die damals bei der Bewilligung maßgebend waren, bleibt er ohne Raten!


  • PKHler hat gerade PKH ohne Raten. Ich überprüfe. Nehm ich die jetzigen Freibeträge, so komme ich auf Raten. Mit den alten Freibeträgen, die damals bei der Bewilligung maßgebend waren, bleibt er ohne Raten!



    Leider ist nur der umkehrte Fall direkt im Gesetz geregelt: § 120 IV S. 1 2. Hs. ZPO. vgl. hierzu kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, 4. A., Rdn. 398

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Mit dem Zöller kann ich nicht dienen. Aber ich war mal zu einer überregionalen Fortbildung. Da stand die Änderung der zu hoch angesetzten Freibeträge gerade an. Es wurde uns gesagt, dass nach der Änderung die dann geltenden Freibeträge zu nehmen sind. Wir haben das auch immer so gehandhabt. Ist doch in Ordnung, wenn du jetzt Raten ansetzen kannst. Warum sollen die Leute auch in Zukunft bevorteilt werden, nur weil der Gesetzgeber da mal Mist gebaut hat.

  • Der war gut :D Ich ich glaube das bringt Carrie, eh, ich meine natürlich Clau nicht weiter, oder?

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Meines Erachtens existiert eine klare gesetzliche Regelung.

    Diese sagt aus, dass die im Zeitraum vom 01.01.05 bis 31.03.05 angewandten höheren Freibeträge zu Gunsten der PKH-Partei weiter anzuwenden sind für alle Überprüfungen der Bewilligung (§ 30 EGZPO).

  • Hat sich denn außer den Freibeträgen an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Partei überhaupt etwas verbessert? Schließlich ist eine Ratenanordnung nur möglich, wenn sich die pers. u. wirtschaftl. Verhältnisse der Partei seit PKH-Bewilligung verbessert haben. Die bloße Änderung der Freibeträge dürfte demnach nicht zur Ratenanordnung führen.

    Life is short... eat dessert first!

  • Warum ? Sie wollte wissen, ob was drinsteht und das weiß sie nun.

    BTT: Die Frage habe ich mir Anfang 05 als es kurzfristig die exorbitanten Freibeträge gabe, auch gestellt, nachdem meine meist mit Nebentätigkeiten beschäftigten Vertreter im Bundestag festgestellt hatten, was sie da gemacht haben und die Freibeträge (vor allem die Pauschale für Beruftstätige) wieder runtergefahren haben.

    Da ja keiner gerne dran erinnert werden will, dass da sinnlos Millionen aufgrund eines handwerklich schlechten Gesetztes rausgeschmissen worden sind, habe ich beschlossen, die damaligen Freibeträge aus meinem Gedächnis zu tilgen.

    Ich arbeite immer, mit sämtlichen Konsequenzen, mit den aktuellen Freibeträgen.

    Und um Claus nicht gestellte Frage noch zu beantworten: Ich habe in der 26. Auflage des Zöllers nix zu dieser Probelematik gefunden. :teufel:

    Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass sich grade ein Obergericht mit dieser doch sehr seltenen Frage rumgeplagt hat.


  • Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass sich grade ein Obergericht mit dieser doch sehr seltenen Frage rumgeplagt hat.



    Doch, das OLG Hamm (s.o.; wer sonst). Aber leider kann ich die Fundstelle nicht wiedergeben, da ich die (genauso wie du die alten Beiträge) aus meinem Kopf gestrichen habe.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Ja, jede Menge kleingedruckte Buchstaben, auf 3083 Seiten.



    Er nu´ wieder... :wechlach: :wechlach: und von den Zahlen redet wieder keiner!

    Sei froh über Deine Statur, sonst hättest Du demnächst vllt. ein paar Dellen im Profil... :indiefres

  • Erst mal danke für eure Antworten (hab gerade Führungsaufsicht gemacht, auch net besser als PKH):

    Ich werd mal schauen, was es da vom OLG Hamm gibt.

    Zu meinem SV: Mein PKHling war damals in Ausbildung. Jetzt ist er zwar fertig, aber zahlt Miete. Das waren die Veränderungen...

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