Verrechnungsschecks als Sicherheitsleistung

  • Ich trauere dem Bargeld immer noch hinterher. Diese blöden Vorabüberweisungen bedeuten nach jedem Termin ne Auszahlungsanordnung. Ich hasse das. Bei uns hat früher die Protokollführerin gezählt, ich nie, und es stimmte immer.

  • Zur Frage von Kai:
    Schecks, die die Bank auf sich selbst ausgestellt hat, hatte ich bisher noch nicht, würde sie aber zurückweisen.


    2. Frage gleich noch: Kann man einen Scheck einfach jmd. anderen weitergeben? Die LZB-Schecks sind ja größtenteils auf niemanden ausgestellt und da würde man es ja gar nicht merken, wenn die unter der Hand rumgereicht werden.

    Hatte ich schon, dass ein Bieter seinen Scheck an einen anderen Bieter weitergegeben hat. Dabei hat der meine Schublade nie verlassen. Ich habe festgestellt, dass das Gebot des ersten Bieters durch Übergebot erloschen ist und er mit der Verwendung seines Schecks als Sicherheitsleistung des zweiten Bieters einverstanden ist.
    Ein Problem sehe ich da nicht.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Mal eine ganz andere Variante: Gibt es die Möglichkeit, dass ein Bieter mir im Termin einen Scheck ausstellt und dazu eine Bestätigung der Bank vorlegt, dass der Betrag auf seinem Konto vorhanden ist?? Diesen Fall hatte ich letztens; der Bankenvertreter akzeptierte nach tel. Rücksprache. Mir war nicht so wohl... zum Glück bekam ein Übergebot den Zuschlag.
    2. Frage gleich noch: Kann man einen Scheck einfach jmd. anderen weitergeben? Die LZB-Schecks sind ja größtenteils auf niemanden ausgestellt und da würde man es ja gar nicht merken, wenn die unter der Hand rumgereicht werden. Aber zB die obige Variante (die ich mir schon allein kaum vorstellen kann, wobei der Scheckinhaber in meinem Termin diesen doch tatsächlich noch weiterreichen wollte!) dürfte doch nicht gehen, oder??


    Wenn ein Bankenvertreter diesen Scheck akzeptiert, dann hat er eigentlich streng genommen auf die Sicherheitsleistung verzichtet. Annehmen tue ich den Scheck nicht als Sicherheitsleistung.
    Vorstellen kann ich mir aber, dass ich ihn anneheme als Leistung auf das Meistgebot. Dann kann der Ersteher Zinsen sparen und die Bank hat ggf. doch ne kleine Sicherheit. Den Scheck würde ich einlösen lassen und das Geld auf ein Verwahkonto einzahlen.
    Nur mal so rumgesponnen...

  • Ich trauere dem Bargeld immer noch hinterher. Diese blöden Vorabüberweisungen bedeuten nach jedem Termin ne Auszahlungsanordnung. Ich hasse das. Bei uns hat früher die Protokollführerin gezählt, ich nie, und es stimmte immer.

    Ich trauere nicht!
    Gezählt habe immer nur ich. Rekord 650.000 DM (bei einem Bieter).

    Unsere Kasse ist dagegen völlig unproblematisch:

    Stempel auf den (Fax-) Beleg: "Bitte zurückzahlen" und meine Unterschrift reichen.
    Per Fax an LOK und 3-4 Tage später habe ich den Nachweis der Rückzahlung.
    Ich hätte im Vorfeld allerdings nicht gedacht, dass es so einfach sein wird.
    Ob unser Gesetzgeber in seiner Weisheit soviel vorausgesehen hat????:teufel:

  • Die Mitteilung der Kasse enthält auf der Rückseite eine vorbereitete Rückzahlungsanordnung. Unterschrift und fertig.


    Schön! Haben wir auch auf der Rückseite, allerdings sind auszufüllen: Empfänger, Kto., BLZ, Betrag, Betrag in Buchstaben, Rückzahlungsgrund, Gericht, AZ, Unterschrift, Datum, Stempel.:mad:

  • Ich muss jetzt noch mal nachfragen:
    Sicherheit kann geleistet werden durch einen Verrechnungsscheck eines im Inland für Kreditgeschäfte zugelassenen Kreditinstituts.
    MA war das also eine entsprechende Bank, die "bestätigt" auf Vorlage dieses Scheck x,- € zu verrechnen. Das hat auch bislang immer geklappt.

    Wie sollte denn sonst der Verrechnungsscheck aussehen, wer ausstellen soll ist klar, aber auf wen bezogen? Und von einer Niederlassung an die nächste ist doch Augenwischerei, wenn dahinter nur die selbe juristische Person oder Körperschaft steht.

  • :habenw so einen Stempel.
    Wir müssen auch eine ganz normale Auszahlungsanordnung mit all ihren vielen Daten ausfüllen.
    Den Oberbringer von Überweisung hatte ich neulich. Da hatte ein Bieter seine Sicherheitsleistung bei irgendeiner Bank in Deutschland bar eingezahlt. Diese hatte das Geld zur LJK überwiesen. Natürlich bei dieser Verfahrensweise lange nach dem Termin. Der Bieter war im Termin da, ich sag noch ja ja kriegen Sie automatisch wieder. Auf dem Beleg steht natürlich eine Kontonummer nebst BLZ dieser Überweiser- Bank, kann ich doch nicht ahnen das das nicht dem sein Konto ist. Zahl das Geld dort ein und kriege das Geld natürlich postwendend wieder, da die Bank wahrscheinlich auch nicht mehr wußte was gehauen und gestochen war. Der Blödmann beschwert sich natürlich tierisch warum er sein Geld ewig nicht kriegt. :eek:

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • @Harry: Die Schecks sind meist auf das übergeordnetet Kreditinstitut bezogen. Bei den Volks- ud Raiffeisenbanken zum Beispiel die Deutsche Genossenschaftsbank, bei den Sparkassen geht glaube ich wirklich nur Landeszentralbank.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Mal eine ganz andere Variante: Gibt es die Möglichkeit, dass ein Bieter mir im Termin einen Scheck ausstellt und dazu eine Bestätigung der Bank vorlegt, dass der Betrag auf seinem Konto vorhanden ist?? Diesen Fall hatte ich letztens; der Bankenvertreter akzeptierte nach tel. Rücksprache. Mir war nicht so wohl... zum Glück bekam ein Übergebot den Zuschlag.



    Wir haben ein Gericht in der Nähe, dass eine solche Sicherheit offenbar akzeptiert. Wir halten das für nicht ZVG-konform. Das führt leider zu gelegentlichen Diskussionen mit den Bietinteressenten (aus deren Sicht berechtigt) mit dem Argument "Beim AG ... gehts doch auch".


    Schön! Haben wir auch auf der Rückseite, allerdings sind auszufüllen: Empfänger, Kto., BLZ, Betrag, Betrag in Buchstaben, Rückzahlungsgrund, Gericht, AZ, Unterschrift, Datum, Stempel.:mad:



    Das erscheint mir zu umständlich. Die Rückseit(en) fülle ich nie aus. Ich trage in mein Ersuchen (nur eines für jedes Verfahren) Name, (sofern schon bekannt) Verwahrbuchnummer und Betrag ein. Siegel und Unterschrift, fertig. Die Geschäftsstelle fügt Kopien der Belege dazu und ab die Post.

  • theoretisch wäre es auch möglich das z.b. eine genossenschaftsbank einen scheck ausstellt, der gezogen wäre auf ein konto, welches sie z.b. bei einer sparkasse unterhält und umgekehrt (wird in der praxis natürlich selten bis gar nicht vorkommen).

  • Ich habe , als wir noch m it Protokollführerin in den Termin gingen, auch das Geld nicht selbst gezählt, das hat sie gemacht. Habe nur zugeschaut.
    Den höchsten betrag als Sicherheitsleistung hatten wir mit 390.000,00 DM.
    Rückzahlungen von Sicherheitsleistung erfolgt bei uns mit einer ZV 59 ( alter Vordruck ), welchen wir abgewandelt im Computer gespeichert haben. Das geht ratz fatz und macht nicht die SE sondern der Rpfl.selbst.:daumenrau

  • @rainermdvz

    Frag' doch mal bei der LJK oder bei der IT-Stelle (-44) nach. Für Zivilsachen geht das.

    Besser wäre Aura. Das hätte zusätzlich den Vorteil, dass die Daten von Leuten, die öfter bieten, für andere Verfahren aufrufbar sind.

    Beiden gemeinsam ist allerdings, dass die Daten je Bieter zumindest einmal komplett erfasst werden müssen. An die Stempel-drauf-und-fertig-Fassung kommt das also nicht ganz 'ran.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...



  • OK, danke für den Tipp.

  • Ich muss jetzt noch mal nachfragen:
    Sicherheit kann geleistet werden durch einen Verrechnungsscheck eines im Inland für Kreditgeschäfte zugelassenen Kreditinstituts.
    MA war das also eine entsprechende Bank, die "bestätigt" auf Vorlage dieses Scheck x,- € zu verrechnen. Das hat auch bislang immer geklappt.



    Hat zwar geklappt, ist aber falsch. Aussteller war dann ja - offensichtlich - der Bieter und genau das geht nicht. Aussteller muss zwingend die Bank sein.

    Wie sollte denn sonst der Verrechnungsscheck aussehen, wer ausstellen soll ist klar, aber auf wen bezogen? Und von einer Niederlassung an die nächste ist doch Augenwischerei, wenn dahinter nur die selbe juristische Person oder Körperschaft steht.


    @Harry: Die Schecks sind meist auf das übergeordnetet Kreditinstitut bezogen. Bei den Volks- ud Raiffeisenbanken zum Beispiel die Deutsche Genossenschaftsbank, bei den Sparkassen geht glaube ich wirklich nur Landeszentralbank.



    Eben. Meistens ist bezogenes Kreditinstitut die LZB oder die Deutsche Bundesbank. Aber ist auch egal, von mir aus kann auch die hiesige Sparkasse einen Scheck auf deren Konto bei der hiesigen Volksbank ausstellen, so sie dort eins hat. Auf jeden Fall: Aussteller muss eine Bank sein!

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Ich muss jetzt noch mal nachfragen:
    Sicherheit kann geleistet werden durch einen Verrechnungsscheck eines im Inland für Kreditgeschäfte zugelassenen Kreditinstituts.
    MA war das also eine entsprechende Bank, die "bestätigt" auf Vorlage dieses Scheck x,- € zu verrechnen. Das hat auch bislang immer geklappt.

    Wie sollte denn sonst der Verrechnungsscheck aussehen, wer ausstellen soll ist klar, aber auf wen bezogen? Und von einer Niederlassung an die nächste ist doch Augenwischerei, wenn dahinter nur die selbe juristische Person oder Körperschaft steht.



    Art. 4 SchG verbietet die Annahme eines Schecks. Damit ist die Erklärung des Bezogenen, den Scheck einlösen zu wollen, im Grunde wertlos.

    Ganz im Gegenteil zu einem auf eine andere Niederlassung des Ausstellers gezogenen Scheck, der nach
    Art. 6 III SchG zulässig ist.

    Das die Einlösung in beiden Fällen (Bieter-Scheck mit "Einlösebestätigung" und Eigenscheck des Ausstellers) unproblematisch ist, ändert nichts daran, daß solche Schecks als förmliche Sicherheit ungeeignet sind.

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