Mein Schuldner hat zur Abwendung der Zwangsvollstreckung einen recht hohen Geldbetrag bei der Hinterlegungstelle hinterlegt. Ausweislich einer Quittung hat diese das Geld an das Finanzamt, Finanzkasse, weitergeleitet.
Um nach dem derzeitigen Stand zu fragen (Rückzahlung des Geldes bzw. Auszahlung an Dritte) Frage ich wo? Beim Amtsgericht oder bei der Finanzkasse?
Auskunft bzgl. Hinterlegung
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Gerit -
9. März 2007 um 09:06
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Hm, Weiterleitung an das Finanzamt? Aus welchem Grund?
Ich würde als erstes bei der Hinterlegungsstelle nachhaken. -
Weiß ich nicht, wo geht das hinterlegte Geld sonst hin? Vermutlich an die Justizkasse?
Im Übrigen sind das alle mühsam zusammgetragenen Infos. Werde es also mal bei der Hinterlegungsstelle versuchen. -
Beim Amtsgericht oder bei der Finanzkasse?
Bei welchem Amtsgericht willst Du denn nachfragen
Ernsthaft: Frag bei der zuständigen Hinterlegungstelle beim Finanzamt nach, die die Hinterlegung angeordnet haben. Die müssten ja dann auch die Herausgabe wieder anordnen.
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