Verteilung einer Grundschuld bei 8 WEG-Aufteilung

  • Hallo,
    nach welcher/n Vorschrift(en) kann der Eigentümer bei einer Aufteilung nach § 8 WEG bestehende Grundschulden auf einzelne Wohnungen verteilen?
    Läuft das über eine Teilung nach 1151 BGB mit daran anküpfenden Freigaben nach 1175 BGB? Oder gibt es einen einfachetren Weg?

    Danke

  • Die §§ 1151 und 1175 BGB sind nicht einschlägig.

    Das in § 1132 Abs.2 BGB geregelte und nicht von einer Zustimmung des Eigentümers abhängige Verteilungsrecht im Hinblick auf das aufgrund der Teilung entstandene Gesamtrecht steht nicht dem Eigentümer, sondern nur dem Grundschuldgläubiger zu. Bei Eigentümerrechten kann aber natürlich vom Eigentümer (= Gläubiger) verteilt werden.

    Die Verteilung bewirkt, dass das Gesamtrecht in rechtlich selbständige Einzelrechte zerfällt, jedes Grundstück nur noch für den zugeteilten Betrag haftet und die Grundschuld in Höhe der jeweils überschießenden Beträge erlischt (BGH NJW 2000, 1861). Das wird wohl auch im vorliegenden Fall der Zweck der Übung sein.

  • Hab hier auch eine Grundschuld-Verteilung. Die Verteilung an sich ist mir klar (hab die Verteilungserklärung der Gläubigerin vorliegen), ich bin mir nur nicht sicher, was genau einzutragen ist.

    Ich würde in Spalte 3 und 4 den alten Betrag röten. Muss ich in Spalte 3 den neuen Betrag drunterschreiben oder reicht das, wenn sich das aus der Veränderungsspalte 7 ergibt? Welchen Betrag muss ich in Spalte 6 schreiben, den vollen oder den neuen?

  • Hab hier auch eine Grundschuld-Verteilung. Die Verteilung an sich ist mir klar (hab die Verteilungserklärung der Gläubigerin vorliegen), ich bin mir nur nicht sicher, was genau einzutragen ist.

    Ich würde in Spalte 3 und 4 den alten Betrag röten. Muss ich in Spalte 3 den neuen Betrag drunterschreiben oder reicht das, wenn sich das aus der Veränderungsspalte 7 ergibt? Welchen Betrag muss ich in Spalte 6 schreiben, den vollen oder den neuen?


    Schau mal im Demharter Anlage 1 zu § 22 GBV (bei mir im alten Kommentar Seite 1018).:)

  • Hab ich auch schon gefunden, gefällt mir allerdings nicht so wirklich. Hab gehofft, dass das überholt ist und Ihr was anderes sagt.
    Ich find es unklar, in Spalte 6 gleich den neuen Betrag zu schreiben. Und eigentlich schreib ich auch ungern was in Spalte 3 (außer bei Teillöschungen), ich schreib auch den neuen Betrag nach einer Euro-Umstellung da nicht rein.

  • Wir arbeiten mit Solum, aber der Baustein, den das Programm anbietet, ist ja nur für die Eintragung in Spalte 7 hilfreich. Mir ging es vor allem um die Spalten 3 und 6. Den Vorschlag im Demharter find ich nicht so wirklich toll, war mir aber nicht sicher, ob es auch anders geht (siehe #6).

  • Ich würde in Spalte 3 und 4 den bisherigen Betrag röten, den neuen Betrag in Spalte 3 unter den dort geröteten Betrag setzen, in den Spalten 5-7 die Verteilung eintragen und in Spalte 6 nur den Betrag einsetzen, für den der Grundbesitz infolge Verteilung künftig noch haftet.

  • Ich find es unklar, in Spalte 6 gleich den neuen Betrag zu schreiben. Und eigentlich schreib ich auch ungern was in Spalte 3 (außer bei Teillöschungen), ich schreib auch den neuen Betrag nach einer Euro-Umstellung da nicht rein.


    Die Verteilung enhält doch eine "Teillöschung", da die einzelnen Grundstücke bzw. Miteigentumsanteile nur noch für den Teilbetrag haften und im übrigen frei werden, daher Vermerk des Teilbetrages in Sp. 3.
    In Sp. 6 gehört meiner Meinung nach lediglich der Teilbetrag, da das Recht bezüglich des belasteten Grundstücks bzw. Miteigentumsanteils nur in dieser Höhe fortbesteht. Warum sollte man hier noch den ursprünglichen Betrag vermerken?

    Juris war schneller!!

  • Okay, ich geb mich geschlagen und werde so eintragen, wie von Euch (und Demharter) vorgeschlagen. Scheint wohl doch der richtige Weg zu sein.

    Vielen Dank!

  • Da fällt mir noch ein Fall aus meiner Vor-Forums-Zeit ein, den ich dann wahrscheinlich "falsch" eingetragen hab.

    Eingetragen waren zwei Höchstbetragshypotheken. Durch Teilung des belasteten Grundstücks sind das dann ja jeweils Gesamtrechte geworden. Die Gläubigerin hat bewilligt, dass die beiden Rechte so verteilt werden, dass auf jedem Grundstück nur noch ein bestimmter Teil lasten soll. Die Grundstück bleiben aber alle auf dem gleichen Blatt eingetragen.
    Ich hab den alten Betrag in Spalte 3 und 4 gerötet und in Spalte 7 die Verteilung eingetragen.
    In Spalte 6 müsste ich nach Euren obigen Ausführungen dann ja die jeweils neuen Beträge eintragen. Heißt das in diesem Fall, dass ich alle einzeln untereinander schreiben muss? Und in Spalte 5? Werden die Einzelrechte dann durch Anhängung von Buchstaben (1, 1a, 1b...) ausgedrückt?

  • Was in Spalte 5 steht, ist nicht so entscheidend, weil die beiden verteilten Beträge und die infolge Verteilung nunmehr jeweils belasteten Grundstücke in jedem Fall in Spalte 7 genannt sind. Wenn die verteilten (Einzel)Rechte nach wie vor auf demselben Grundbuchblatt eingetragen sind, sollte jedes Recht eine eigene Nummer erhalten (bei zwei vorhandenen Grundstücken also 1 und 1a). Aber auch das ist nicht so entscheidend. Man muss bei späteren Veränderungen nur aufpassen, welches Recht sie betreffen und dem Recht, über das künftig zuerst verfügt wird, dann die Nr.1a "verpassen". In Spalte 3 hätte der Gesamtbetrag nach meinem Dafürhalten nicht unbedingt gerötet werden müssen. Wenn man ihn rötet, müsste man darunter aber natürlich beide Einzelbeträge nachtragen.

    Langer Rede kurzer Sinn:

    Durch die vorgenommene Eintragung ist materiellrechtlich "nichts passiert". Man muss bei künftigen Verfügungen halt nur aufpassen, welches Recht von der betreffenden Verfügung betroffen ist.

  • In meinem Fall sind es vier Teilbeträge, die ich dann in Spalte 3 (und damit doch also auch in Spalte 6, oder?) also eintragen müsste. Dann würde ich aber in Spalte 5 wohl auch die neuen laufenden Nummern ergänzen, damit es wieder zusammenpasst.

    Vielleicht lasse ich es jetzt in diesem Fall aber am besten so, wie es ist. Wenn materiellrechtlich alles stimmt, muss man ja nicht mehr Aufhebens drum machen, als nötig. Und fürs nächste mal weiß ichs jetzt ja dank Eurer Hilfe.

    Vielen Dank!

  • Man kann die vier Teilbeträge in Spalte 3 untereinander nachtragen und in den Spalten 5-7 von Amts wegen folgenden klarstellenden Vermerk anbringen:

    1---10.000 €---Die durch die am ... eingetragene Verteilung entstandenen
    1a--15.000 €---Rechte haben die Nrn.1, 1a, 1b und 1c. Unter Ergänzung
    1b--20.000 €---von Spalte 3 eingetragen am ...
    1c--25.000 €---

    Man hätte den Gesamtbetrag in den Spalten 3 und 4 auch stehenlassen können und würde sich dann in Spalte 7 den Ergänzungsvermerk bezüglich Spalte 3 ersparen. Diese Verfahrensweise ist aber nicht mehr möglich, weil der Gesamtbetrag in den Spalten 3 und 4 nach #15 bereits gerötet wurde.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!