Kosten im Handelsregister

  • Tach Leute!
    Hätte da mal ne kurze Frage und zwar, wie wird das bei euch gehandthabt wenn ne GmbH die Gesellschafterliste einreicht?
    Bei uns gibts da zwei Auffassungen
    a) immer wenn die Liste eingereicht wird entsteht die Gebühr Nr. 5004 in Höhe von 20,- EUR
    b) nur wenn eine Veränderung eingetreten ist entsteht die Gebühr, ansonsten wird die Liste einfach zum Sonderband genommen und gut is
    Eure Meinung dazu würd mich mal interessieren!
    Merci!!!

  • Hallo Tubbesing,

    die Gebühr Nr. 5004 ist m. E. nur dann anzusetzen, wenn eine Veränderung eingetreten ist. Es wird ja schließlich im Gebührenverzeichnis ausdrücklich auf § 40 I 1 GmbHG Bezug genommen. Unser Bez.Rev. sieht das genauso.

    Andere Frage: Macht bei euch noch ausschließlich der gehobene Dienst die Kosten?

  • Hi witomi!
    Ja bei uns in RLP nur der gehobene Dienst kann man da was machen?
    Wie siehts denn bei euch aus? Wer macht denn da die Kosten?:confused:

  • Hier in Bayern ist die Zuständigkeit für die Kosten bisher in § 7 der Geschäftsstellenverordnung geregelt gewesen. Da stand ausdrücklich drin, dass für die Handelsregisterkosten der gehobene Dienst zuständig war. Im Februar 2005 wurde das geändert und die Zuständigkeit des g. D. abgeschafft. Nur, wenn es der einheitlichen Sachbearbeitung dient, soll der g. D. Aufgaben von Angestellte/ m. D. mit übernehmen. Das sieht bei uns im RegisterG so aus, dass ich i. d. R. meine eigenen Eintragungen noch selbst bewerte, Eintragungen des Richters bewertet die GS und ich bekomm die Akte gar nicht mehr vorgelegt. In anderen bayerischen RGs werden die Kosten m. W. ganz von der GS erledigt. Ist ja auch irgendwie nicht einzusehen, dass es für die relativ simplen Gebühren noch einen g. D. braucht!

    Kann mir vorstellen, dass es in anderen Bundesländern ähnlich geregelt ist.

  • Hört sich gut an!
    Aber bei uns in RLP wird das noch dauern denn hier ist sowas noch nicht mal gerüchteweise im Gespräch!
    Es wäre echt einfacher wenn die GS die Kosten machen würde dann hätte man mehr Zeit für die wichtigen Dinge und Kosten in HR-Sachen sind bestimmt nicht schwerer als Grichtskosten!

    Habt ihr in Bayern denn auch das elektonische Register?
    Bei uns wird gerade umgestellt und wir sind eins der zentralen Gerichte geworden.

  • Also bei uns war das auch nicht groß im Gespräch und viele RG dürften die Änderung noch gar nicht mitbekommen haben! Wir selbst haben es auch erst ein 3/4 Jahr später durch Zufall rausgefunden...

    Wir führen unser Register seit 2001 mit RegisSTAR - das dürfte wohl auch euer Programm sein, oder?

  • Jo !!!
    Regisstar aber erst seit 2005! mal wieder als einer der Letzten naja da hat man sich schon dran gewöhnt!
    Wie kommt ihr den so zurecht finds leicht unübersichtlich vielleicht auch weil ich Solumstar gewöhnt bin das find ich persönlich total cool!

  • Juhu!

    Die Berechnung der Kosten in Nds. wird auch von der GSt. erledigt. Die Umstellung ist meines Wissens schon einige Zeit her.
    Zum PC-Programm kann ich leider nichts sagen, da wir entgegen ursprüglicher Planung kein zentrales Registergericht geworden sind (trotz des LG am Ort).

  • Wir (macht bei uns in Oeynhausen - auch wegen der Neuberechnung der vorläufigen Kostenrechnung - noch der gehobene Dienst) haben uns hier auf den Standpunkt gestellt, die Gebühr nur dann anzusetzen, wenn eine Liste i. S. des in Bezug genommenen § 40 GmbHG eingereicht wird. Eine Veränderung wird bei uns deswegen auch nur dann bei einem Wechsel im Bestand der Gesellschafter angenommen, nicht z.B. bei eiener neuen Liste im Rahmen einer Kapitalerhöhung.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!