Verjährt PKH? Rückzahlung geleister Gebühren

  • Gläubiger-Vertreter hat im Jahre 2002 einen Auftrag an GV gestellt, ohne den damals bereits erteilten PKH-Beschluss beizufügen.
    Hat dann auch ein halbes Jahr später artig die Gebühren und Auslagen, welche der GV in Rechnung gestellt hat, gezahlt.

    Jetzt (also Feb. 2007) kommt der RA auf die Idee den PKH-Beschluss dem GV zu übersenden und bittet um Rückzahlung der im Jahre 2002 gezahlten Gebühren und Kosten.

    Hat jemand einen Tip, ich finde das höchst merkwürdig.
    Passt das unter das Motto, wer bereits Zahlungen geleistet hat, scheint nicht so bedürftig zu sein, Rückerstattung findet nicht statt.... :gruebel:



  • Aus dem Bauch raus würde ich mal sagen, ist da nix verjährt, denn die 3 jährige Verjährung kann eigentlich nicht greifen, da wir vom Bürger ja bis 4 Jahre nach Ende des Verfahrens Kohle zurückverlangen dürfen . . . aber was hast Du als Rechtspflegerin damit zu tun :gruebel: :confused:

  • Ich würde mir vom Gläubiger nachweisen lassen, dass er damals und auch die ganze Zeit danach bedürftig war und ist und dann soll er mal erklären, woher er trotzdem die Mittel hatte, den GV zu bezahlen. Dann kann man ja weiter sehen und ggf. mal eine Vorlage an den Bezi machen. Aber so schnell würde er bei mir kein Geld raus bekommen.



  • Der Gläubiger macht hier seinen Rückerstattungsanspruch geltend. Dieser dürfte (wenn nicht bereits verjährt) verwirkt sein (vgl. Musielak, ZPO,
    4. Auflage, § 122, Rn. 3; AG Frankfurt/M., DGVZ 1989, 190 f.).
    Du solltest die Sache Deinem Bezirksrevisor vorlegen.


  • . . . aber was hast Du als Rechtspflegerin damit zu tun :gruebel: :confused:



    Das würde mich auch interessieren.

    Mit den Kosten der GVs und der Möglichkeit, den Kostenansatz anzugreifen, kenne ich mich nicht aus. Mir liegt nur dunkel für Gerichtskosten an, dass nach Ablauf der Kostenverjährungsfrist auch kein Rechtsmittel mehr möglich ist. Also würde ich erst mal prüfen, ob und was gegen die Kostenrechnung des GV möglich ist und, wie lange.

    Schade ist nur dass die Vierjahresfrist nach § 120 Abs. 4 ZPO abgelaufen ist, sonst könnte man eine Einmalzahlung anordnen.

    Ansonsten würde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass die Partei auf ihr Recht aus dem PKH-Beschluss verzichtet hat, da sie den Beschluss weder vorgelegt hat noch sofort nach Erhalt der Kostenrechnung darauf hingewiesen und gezahlt hat.

  • Ja danke, schon ein paar gute Idee dabei gewesen, werde mich mal weiter schlau machen.

    Ich habe die Sache vorgelegt bekommen, weil ich in der Verwaltung für die GV zuständig bin und der Kollege mich nun gefragt hat, was er machen soll.
    Er würde es eigentlich gerne ablehnen wollen, auch aus den bereits genannten Gründen; Partei hat vorher den Beschluss nicht vorgelegt, Kosten sind nun gezahlt.... :(

    Aber die Idee mit dem Bezirksrevisor finde ich gut, dass werde ich mal machen. Danke!

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