Besser spät als nie
Entscheidung des LG HH: Selbst wenn der RA beim Kostenantrag angegeben hat, der Mandant sei vorsteuerabzugsberechtigt und keine USt/MWSt geltend gemacht hat, kann er sie im Wege der Nachfestsetzung noch erlangen, wenn sein Mandant tatsächlich doch nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Nachfestsetzung
-
Erzett -
2. Februar 2006 um 12:02
-
-
Habe ich schon immer so gehandhabt. Damit hat sich das LG dann ja meiner Meinung angeschlossen.
-
Wär auch meine Meinung. Nur hat es der RA erst nach MOnaten gemerkt und der Sachbearbeiter hatt den Antrag im Hinblick auf die Rechtssicherheit des ersten Antrages abgebürstet.
-
Solange die Gegenseite nicht die Verjährung geltend macht, setze ich sowas auch nach Jahren noch fest.
-
Das wird hier auch so gehandhabt. Solange nocht nicht entschieden (d.h. nicht abgesetzt) wurde, ist eine Nachtragsfestsetzung möglich, die Rechtskraft des KFB steht dem nicht entgegen.
-
Schön, dass ihr euch alle meiner Meinung angeschlossen habt.
Seit Vorhandensein dieses Problems verfahre ich auch schon so.
@ Erzett:
Hast Du zufällig das Az. und Entscheidungsdatum von HH parat?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!