Aufstiegschancen als Rechtspfleger?

  • Hallo alle miteinander, ich habe einen Platz als Rechtspfleger angeboten bekommen, habe hier im Forum aber bereits einiges über Frustrationen bezüglich der Aufstiegschancen gelesen. ;) Wie gestalten sich die Möglichkeiten zum Aufstieg nach der Ausbildung zum Rechtspfleger, speziell zum (theoretisch ja erreichbaren) Amtsanwalt? Kann man bei gutem Examen so weit kommen oder werden dort Juristen vorgezogen? Liebe Grüße

  • Hi, Richard!

    Grundsätzlich startet man als Rechtspfleger als Justizinspektor (z.A.) (A9), es folgen der Justizoberinspektor (A10), der Justizamtmann (A11), der Justizamtsrat (A12) und schlußendlich der Justizoberamtsrat (A13). Dann ist aber definitiv Ende der Fahnenstange. Evtl. ist noch eine kleine Amtszulage drin.

    Amtsanwaltschaften, die es ja i.Ü. gar nicht in allen Bundesländern gibt, beschäftigen nur solche Rechtspfleger, die neben ihrer Rechtspflegerausbildung noch eine ergänzende Ausbildung zur Amtsanwaltslaufbahn durchlaufen haben. Es gibt idR nur den Amtsanwalt und den Oberamtsanwalt, in manchen Bundesländern geht das Spiel bis zum Ersten Oberamtsanwalt.

    Viele Grüße,

    Der UdG



  • Grundsätzlich startet man als Rechtspfleger als Justizinspektor (z.A.) (A9), es folgen der Justizoberinspektor (A10), der Justizamtmann (A11), der Justizamtsrat (A12) und schlußendlich der Justizoberamtsrat (A13). Dann ist aber definitiv Ende der Fahnenstange. Evtl. ist noch eine kleine Amtszulage drin.


    Wenn man in die Verwaltung geht, kann man auch noch höher besoldet werden, aber dann macht man keine Rechtspflegertätigkeit mehr. Die Aufstiegschancen sind immer so eine Sache. Aber das soll ja nicht alles im Leben sein.

  • Was Frustrationen angeht- die gibt es in jedem Beruf.
    Für Dich sollte die Frage sein: gefällt Dir das Berufsbild; kannst Du Dir vorstellen, diese Tätigkeit mit ihren vielfältigen Möglichkeiten 40 oder mehr Jahre auszuüben.
    Kommst Du (mit Zweifeln, die es immer gibt) zum Ergebnis - ja, dann hast Du als Rechtspfleger, der auch noch einen guten Abschluss erreichen will, sehr viele Möglichkeiten.

    Siehe Beitrag No.2. dort sind die Aufstiegschancen beschrieben.
    Ich habe Leute erlebt, die es vom Mittleren Dienst bis zum höheren Dienst geschafft haben- dann aber in der Nicht-Rechtspfleger-Tätigkeit "Verwaltung".
    Zum Amtsanwalt: ich habe noch nicht erlebt, dass "Volljuristen", diese Tätigkeit ausüben. Bisher kenne ich nur solche, die die Tätigkeit über die Rechtspflegerausbildung erreicht haben.

  • Das schönste an unserem Beruf ist die Unabhängigkeit. Diese hat man in der Verwaltung und in der Amtsanwaltschaft natürlich nicht. Über die Besoldung bzw. Gehalt wird doch in fast jedem Beruf gemeckert. Meine Frau ( freie Wirtschaft) hat sich jahrelang beschwert bevor sie sich selbstständig gemacht hat. Also das gibt es überall. Durch unsere Unabhängigkeit hat man oft viel Freude und Spaß an der Arbeit. Ich habe viel Spaß an meinem Beruf, obwohl ich auch schon seit Jahren auf eine Beförderung warte.

  • Hallo alle miteinander, ich habe einen Platz als Rechtspfleger angeboten bekommen, habe hier im Forum aber bereits einiges über Frustrationen bezüglich der Aufstiegschancen gelesen. ;) Wie gestalten sich die Möglichkeiten zum Aufstieg nach der Ausbildung zum Rechtspfleger, speziell zum (theoretisch ja erreichbaren) Amtsanwalt? Kann man bei gutem Examen so weit kommen oder werden dort Juristen vorgezogen? Liebe Grüße




    wieso, Juristen vorgezogen ???
    Als Rechtspfleger biste nicht irgend ein "Hansel", dem man den Job hinterhergeworfen hat.:teufel:
    Mach erst mal die Ausbildung und sieh dann weiter, ob du in dem Beruf überhaupt klar kommst.
    Wenn du direkt in den "höheren Dienst" gelangen möchtest, mußt du halt direkt Jura oder Lehramt studieren.:strecker

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