Weitere vollstreckbare Ausfertigung, 2 Schuldner

  • Hallo, liebe Kollegen,
    Es wird eine weitere vollstreckbare Ausfertigung eines Versäumnisurteils beantragt, um gegen jeden der Schuldner einzeiln vollstrecken zu können ( Räumungsklage gegen Bekl. zu 1), Zahlungsanspruch gegen beide Bekl. als Gesamtschuldner). Das ist soweit unstreitig.
    Weil ich die weitere vollstreckbare Ausfertigung mit dem Zusatz: "Vorstehende Ausfertigung wird zum Zwecke der ausschließlichen ZV gegen den Bekl. zu 1) erteilt" ergänzen wollte, habe ich die bereits erteilte vollstreckbare Ausfertigung zurückgefordert, um auch dort diesen ergänzenden Vermerk anzubringen. Der Kläger teilt nun mit, dass sich die erste Ausfertigung in der Vollstreckung befindet.
    Muss ich bei Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung gegen Gesamtschuldner diesen einschränkenden Zusatz überhaupt zufügen und auf Rückgabe der ersten Ausfertigung bestehen???:confused:

  • Diese zusätzlich beantragte VA müsste bevor du sie herausgibst (da die ursprüngliche bei Erteilung nicht eingeschränkt wird) als weitere vollstreckbare Teilausfertigung gekennzeichnet sein.

    Würde die ursprüngliche VA gleichzeitig entsprechend eingeschränkt, dann gäbe es keine weitere vollstreckbare Teilausfertigung sondern lediglich zwei vollstreckbare Teilausfertigungen.

    Zwingend ist die Beschränkung nicht, ich hielte sie jedoch für sinnvoll, sofern die ursprüngliche VA verfügbar ist.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Hallo zusammen! Ich brauche eure Hilfe / Meinung zu folgendem Fall:

    KV beantragt weitere vollstreckbare Ausfertigung des KFB, da sich die vollstreckbare Ausfertigung bei B1 befände, nachdem dieser beim GVZ gezahlt hatte. Ich hab dem KV daraufhin geschrieben, dass B1 und B2 als GS haften würden und somit eine weitere vollstreckbare Ausfertigung nicht mehr erteilt werden könne. Der KV antwortet mir nun mit einer Entscheídung des OLG Rostock vom 20.03.2001 (1 W 137/97). Aufgrund einer Formulierung in seinem Schreiben habe ich mir den Titel (Akte habe ich jetzt erst übernommen) mal genauer angeschaut.

    In dem KFB sind 3 EAs enthalten:
    K gegen B1+2 als GS iHv x,
    K gegen B1 iHv y und
    K gegen B2 iHv z.

    Die zweite vollstreckbare Ausfertigung wird nun zur Vollstreckung gegen B2 wegen des Betrages z benötigt. (Btw: Ich persönlich mische in einem KFB keine EAs mit und ohne GS-Haftung - gibt nur Probleme und Verwirrung.)

    Ich finde das hört sich nun alles logisch an.
    Kann ich also eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilen? Bzw. eine Teilausfertigung beschränkt auf B2 zu Betrag z?
    Hör ich dann auch nur B2 an? B1 hat mit Betrag z ja nix zu tun.

    :gruebel:

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