Diplomarbeit im Familienrecht :o)

  • Hallo!

    Ich hab das große Glück eine Diplomarbeit schreiben zu dürfen :D.
    Hab mir gedacht, dass § 1667 BGB ein ganz spannendes Thema sein könnte.

    Würde gern mal wissen, ob der in Praxis häufig (also mehr als ein- bis zweimal im Jahr) vorkommt?

    Wir sollen ja unbedingt ein Thema mit Praxisbezug finden :o)

    Wäre also wahnsinnig lieb, wenn mir da jemand Auskunft erteilen könnte.

    Wenn jemand ein anderes interessantes Thema mit gaaaanz viel Praxisbezug und Rechtssprechung kennt (und bei dem man noch eigene Ideen entwickeln kann, muss oder soll :o))... kann man mir das gerne mitteilen.


    Bin für jeden Tipp, jede Anmerkung megadankbar.



    Lg Jeanny

    ""Beim Duschen ausrutschen und sich am Wasserstrahl festhalten wollen. Soll ich Ihnen noch mehr über mich erzählen?  :eek:

  • Nach meinen Erfahrungen kommt es in der Praxis nur sehr selten vor, dass tatsächlich Maßnahmen nach § 1667 BGB ergriffen werden. Ich jedenfalls musste dies noch nicht tun. Wenn tatsächlich etwas richtig im Argen liegt, ist auch meist mehr erforderlich als "nur" die Vermögenssorge zu entziehen und der Richter ist mit der Sache befasst.

    Bin jedenfalls auf die Erfahrungen der Kollegen gespannt.

    Life is short... eat dessert first!

  • Zur Notwendigkeit der Gebrauchmachung von der familiengerichtlichen Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter bei der Erbausschlagung Minderjähriger.

    Erst heute wieder aufgrund einer aktuellen Entscheidung des LG Berlin ausführlich im Forum erörtert.

  • Mache zz. keine F-Sachen mehr, aber ich habe immer nur Bezug auf 1667 genommen, wenn ich vom Inso-Gericht die Mitteilung bekommen habe, dass über das Vermögen eines Elternteils das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und ich dem Elternteil daraufhin ein Vermögensverzeichnis (für das Vermögen des Kindes) geschickt habe. Ich weiß nicht, ob alle Gerichte so verfahren, aber ich dachte immer, dass ich die Mitteilungen des Inso-Gerichtes nicht einfach z.d.A. legen kann - obwohl ich diese Prüferei nicht wirklich für sinnvoll halte. Hatte dabei noch nie einen Treffer gelandet, die Kinder waren immer alle arm. Ich denke, wenn einer Kindesvermögen veruntreut, dann ist in dem ZP, in dem ich Gelegenheit zur Prüfung kriege, sowieso schon alles weg..
    Aber ich glaube, für eine Diplomarbeit ist dieser Bereich von 1667 nicht wirklich spannend...
    Wenn man über Sinn und Unsinn einer Vorschrift diskutieren möchte, kann man übrigens auch gut 1683 nehmen, geht ja auch um Kindesvermögen (aber dazu gab's hier schon mal 'ne Diskussion)

    Ich selbst fand in der F-Abteilung am interessantesten die § 1618-Fälle, jeder Fall anders; die Entstehung dieses § ist vielleicht auch interessant, den gibt's nämlich noch nicht so urlange. Jetzt entscheidet der Rpfl, wofür vorher - glaub ich ? -eine Spruchkammer des VerwG zuständig war. Aber ich musste noch - damals - keine Diplomarbeit schreiben und habe deswegen keine Ahnung, welche Anforderungen da gestellt werden. Viel Erfolg jedenfalls!

  • Ich denke auch, dass aus dem von juris vorgeschlagenen Thema (§ 1829 s.o.) sehr viel Honig für eine Arbeit zu saugen wäre. Das Thema ist sehr umstritten und kann mit vielen praxisnahem Beispielen gefüttert werden.
    Außerdem schreibt sich die Arbeit unter "Beiziehung der entsprechenden hiesigen Threads" fast von selbst.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Vielen lieben Dank für eure Hilfe!

    Wäre echt aufgeschmissen gewesen mit § 1667. :o(


    @ juris

    Vielen Dank vor allem für deinen Vorschlag. Ist echt ein supergutes Thema für eine Diplomarbeit. Tausend dank :o)




    Lg Jeanny

    ""Beim Duschen ausrutschen und sich am Wasserstrahl festhalten wollen. Soll ich Ihnen noch mehr über mich erzählen?  :eek:

  • Mache zz. keine F-Sachen mehr, aber ich habe immer nur Bezug auf 1667 genommen, wenn ich vom Inso-Gericht die Mitteilung bekommen habe, dass über das Vermögen eines Elternteils das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist und ich dem Elternteil daraufhin ein Vermögensverzeichnis (für das Vermögen des Kindes) geschickt habe. Ich weiß nicht, ob alle Gerichte so verfahren, aber ich dachte immer, dass ich die Mitteilungen des Inso-Gerichtes nicht einfach z.d.A. legen kann - obwohl ich diese Prüferei nicht wirklich für sinnvoll halte.



    siehe Insolvenz und Verzeichnispflicht

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