Hallo zusammen,
Weiß einer von euch vielleicht, ob es in NRW, insbesondere beim OLG Köln, notwendig ist, dass man seinen Wehrdienst bzw. Zivildienst bereits vor der Ausbildung abgeleistet haben muss? Oder ist es möglich, diesen nach der Ausbildung nachzuholen, um nach den 9 Monaten dann endlich ins "richtige" Berufsleben als Rechtspfleger einsteigen zu können?
Gruß Olli