Hallöchen,also meine Frage ist eigentlich ganz leicht. Kann man für das Mahnverfahren PKH beantragen. Unser Mandant ist Antragsgegner und wir sollen nun einen Teilwiderspruch machen. Er ist wircklich bedürftig und kann die Kosten nicht selbst tragen. Wenn es nun zu keinem anschließenden streitigen Verfahren kommt muss ja einer die Kosten tragen. Gibt es da Erfahrungen mit PKH-Bewilligung dafür???Vielen DankKitty
PKH für Widerspruch im Mahnverfahren?
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Kitty... -
23. März 2007 um 13:05
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Hallöchen,also meine Frage ist eigentlich ganz leicht. Kann man für das Mahnverfahren PKH beantragen. Unser Mandant ist Antragsgegner und wir sollen nun einen Teilwiderspruch machen. Er ist wircklich bedürftig und kann die Kosten nicht selbst tragen. Wenn es nun zu keinem anschließenden streitigen Verfahren kommt muss ja einer die Kosten tragen. Gibt es da Erfahrungen mit PKH-Bewilligung dafür???Vielen DankKitty
Für das Mahnverfahren selbst kann ein PKH - Antrag gestellt werden (beschränkt auf die Zahlung der Gerichtskosten, d.h. keine Beiordnung eines Rechtsanwaltes).
Für den (Teil-) Widerspruch gibt es keine PKH. -
Danke für die schnelle Antwort - da kann ich mir meine Formulierungsversuche sparen.
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Danke für die schnelle Antwort - da kann ich mir meine Formulierungsversuche sparen.
Kein Problem. Hab auch noch eine Fundstelle: Zöller, 26. Auflage, § 121, Rd-Nr. 5
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